Was wird durch das PBefG geregelt?

Was wird durch das PBefG geregelt?

(1) Öffentlicher Personennahverkehr im Sinne dieses Gesetzes ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Obussen und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen.

Was sind Sonderlinienverkehre?

Verkehrsunternehmen können bei der Bezirksregierung Köln eine Genehmigung für einen Sonderlinienverkehr nach § 43 PBefG erhalten für die Beförderung von Fahrgästen im Berufsverkehr, Schülerverkehr, für Marktfahrten oder Theaterfahrten.

Was zählt unter Linienverkehr?

Linienverkehr bezeichnet eine regelmäßige Verkehrsverbindung zwischen mehreren Orten im Straßenverkehr, in der Schifffahrt (Fähren) und im Luftverkehr. Ein Fahrplan mit festgelegten Abfahrts- und Ankunftszeiten ist keine zwingende Voraussetzung für den Linienverkehr.

Was ist die beförderungspflicht?

gemeinwirtschaftliche Auflage im Verkehr (Gemeinwirtschaftlichkeit im Verkehr), bedeutet für die betroffenen Verkehrsunternehmen Kontrahierungszwang, d.h. Verpflichtung des Verkehrsunternehmens, einen Auftrag zum Transport von Personen, dann anzunehmen, wenn die Beförderung mit normalen Verkehrsmitteln durchgeführt …

LESEN SIE AUCH:   Kann man mit 37 noch zur Polizei?

Was ist ein Personenkraftwagen im Linienverkehr?

C. Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen Linienverkehr ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können.

Welche Formen des Gelegenheitsverkehrs gibt es?

Zum Gelegenheitsverkehr gehören folgende Arten:

  • Taxiverkehr.
  • Mietwagenverkehr.
  • Ausflugsfahrten mit Personenkraftwagen oder Kraftomnibus.
  • Mietomnibus.
  • Ferienziel-Reisen.

Wann ist eine Personenbeförderung gewerblich?

Wenn du gewerblich bis zu acht Personen beförderst, sei es als Angestellter eines Betriebs oder als selbstständig Tätiger, benötigst du neben dem normalen Führerschein (Klasse B) zudem einen Personenbeförderungsschein, auch Führerschein zur Fahrgastbeförderung genannt.