Was wird beim zahnarztlichen Notdienst gemacht?

Was wird beim zahnärztlichen Notdienst gemacht?

Der zahnärztliche Notdienst ist eine Vertretung der Zahnärzte außerhalb der üblichen Sprechzeiten. Er richtet sich speziell an Notfälle mit Bezug zur Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Demgemäß existiert er meist separat vom ärztlichen Notdienst.

Kann man mit Zahnschmerzen in die Notaufnahme?

Sollte für ihren Ort und in Ihrem Umkreis kein Zahnarzt Notdienst angezeigt werden, wenden Sie sich bei starken Schmerzen oder Blutungen bitte an einen ärztlichen Notdienst oder an ein Krankenhaus in Ihrer Nähe.

Wann Zahnnotfall?

Wenn Sie starke und anhaltende Schmerzen an einem Zahn oder im Kieferbereich haben, wenden Sie sich an Ihren Zahnarzt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Schmerzen von Schwellungen, Fieber, einem schlechten Geschmack im Mund oder Schluckbeschwerden begleitet werden.

Was gilt bei der zahnärztlichen Behandlung?

Wie bei der gesamten ärztlichen Versorgung gilt auch bei der zahnärztlichen Behandlung: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten nur, wenn Sie als Versicherter eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt in Anspruch nehmen, die oder der eine Kassenzulassung hat.

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Was umfasst die zahnmedizinische Behandlung?

Die zahnmedizinische Behandlung umfasst die Tätigkeit der Zahnärztin oder des Zahnarztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist.

Ist ein Eingriff durch einen Zahnarzt normal?

Wurde erst vor einer kurzen Zeit ein Eingriff durch einen Zahnarzt unternommen, beispielsweise eine neue Füllung, dann sind leichte Zahnschmerzen völlig normal. Leichte Zahnschmerzen nach einer Behandlung sind in der Regel kein Fall für den Notdienst Zahnarzt. Bei chirurgischen Eingriffen sind sie sogar erwartbar.

Was sind die gesetzlichen Regelungen für den Zahnersatz?

Zahnärztinnen und -ärzte sind verpflichtet, ihren Patientinnen und Patienten vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan zur Verfügung zu stellen. Diese reichen den Plan dann bei ihrer Krankenkasse zur Prüfung und Genehmigung ein. Auch die Härtefallregelungen für Zahnersatz gelten auf Basis der Festzuschussregelung.

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