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Was wird bei einem Verschulden im Sinne der verschuldenshaftung vorausgesetzt?
(a) Gegebenes Verschulden: Die wichtigste Bestimmung der Verschuldenshaftung ist § 823 BGB, wonach Schadensersatz leisten muss, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht (etwa Namensrecht) eines anderen widerrechtlich verletzt.
Wann ist eine Pflichtverletzung zu vertreten?
Dem Grunde nach ist die Pflichtverletzung des Schuldners jede objektive Abweichung vom geschuldeten Pflichtenprogramm. Sobald der Schuldner vorsätzlich oder fahrlässig handelt, handelt er schuldhaft. Ein solch schuldhaftes Verhalten hat er zu vertreten. Dieses Prinzip wird Verschuldensprinzip genannt.
Kann der Schuldner die Verjährung erloschen?
Diese Möglichkeit steht ihm auch weiterhin offen – allerdings kann sich der Schuldner auf den Eintritt der Verjährung berufen. Tut der Schuldner dies ausdrücklich, ist die Schuld zwar nicht automatisch erloschen. Allerdings kann der Gläubiger sie auch vor Gericht nicht mehr durchsetzen.
Ist der Schuldner nicht automatisch erloschen?
Tut der Schuldner dies ausdrücklich, ist die Schuld zwar nicht automatisch erloschen. Allerdings kann der Gläubiger sie auch vor Gericht nicht mehr durchsetzen. Entsprechend ist der Schuldner so um seine Zahlungspflicht „herumgekommen“.
Ist die Verjährung der Schulden nicht mehr zurückzuzahlen?
Entgegen der häufigen Annahme, dass nach einer Verjährung der Schulden diese einfach nicht mehr zurückzuzahlen sind, muss die Verjährung stattdessen vom Schuldner unbedingt schriftlich geltend gemacht werden. Erst dann ist er nicht mehr dazu verpflichtet, die Schulden zu tilgen.
Kann der Schuldner die Schulden zurückzahlen?
Solange der Schuldner diese zurückzahlen kann, ist das kein Problem. Schwierigkeiten können aber dann entstehen, wenn eine Person ihre Schulden nicht mehr mithilfe des eigenen Vermögens und Einkommens bezahlen kann – vor allem wenn sie dauerhaft oder für längere Zeit hierzu nicht in der Lage ist.