Was versteht man unter Zugewinn in der Ehe?

Was versteht man unter Zugewinn in der Ehe?

Der Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Endvermögen eines Partners bei Scheidung und seinem Anfangsvermögen bei Heirat. Hat also zum Beispiel die Ehefrau während der Ehe weniger Vermögen hinzuerworben als ihr Mann, so kann sie von ihm nur verlangen, dass er ihr einen Ausgleich zahlt.

Wann wird der Zugewinnausgleich durchgeführt?

Ein Zugewinnausgleich kann dann verlangt werden, wenn der Güterstand beendet ist, d.h. in der Regel, wenn ein rechtskräftiges Scheidungsurteil vorliegt und dies auch beiden Ehegatten bekannt gegeben wurde. Jeder Ehegatte kann –unabhängig vom Wunsch des anderen- den Zugewinnausgleich verlangen.

Welche Vermögensgegenstände besitzen die Partner während der Ehe?

Auch Vermögensgegenstände, die ein Partner während der Ehe unter seinem Namen erwirbt, sind sein Eigentum. Besitzt einer der Partner zum Beispiel eine Wohnung, so gehört diese durch die Heirat nicht automatisch zur Hälfte dem anderen.

Warum brauchen Paare keinen Ehevertrag während der Ehe?

Das sieht das Gesetz so vor (§ 1363 Abs. 2 BGB). Paare brauchen wegen vorhandener Schulden also keinen Ehevertrag abschließen, obwohl das viele annehmen. Vermögenserwerb während der Ehe – Auch wer während der Ehe etwas erbt oder kauft, wird alleiniger Eigentümer.

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Warum gibt es keine Übernahme von Schulden in der Ehe?

Keine Übernahme von Schulden – Manchmal bringt der Partner kein Vermögen mit in die Ehe, sondern Schulden. Die Vermögenstrennung in der Zugewinngemeinschaft führt dazu, dass ein Ehegatte für die Schulden des anderen nicht haftet. Das sieht das Gesetz so vor ( § 1363 Abs. 2 BGB ).

Wie verwaltet man sein Vermögen während der Ehe?

Jeder verwaltet sein Vermögen weiterhin selbst. Wer also zum Beispiel schon vor der Trauung Eigentümer einer Immobilie war, bleibt auch während der Ehe Alleineigentümer. Nicht selten glauben Ehepaare, dass mit der Eheschließung das gesamte Vermögen nun beiden Eheleuten gemeinsam gehört.