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Was versteht man Unter Zivilverfahren in Österreich?
Unter Zivilverfahren, auch zivilgerichtliches Verfahren genannt, versteht man in Österreich die Geltendmachung von privatrechtlichen Ansprüchen und Rechten oder Rechtsverhältnissen. Die Geltendmachung muss, außer in Ausnahmefällen ( Notwehr, Notstand, Selbsthilfe ), vor einem ordentlichen Gericht erfolgen.
Was versteht man unter zivilgerichtlichen Verfahren?
Unter Zivilverfahren, auch zivilgerichtliches Verfahren genannt, versteht man in Österreich die Geltendmachung von privatrechtlichen Ansprüchen und Rechten oder Rechtsverhältnissen. Die Geltendmachung muss, außer in Ausnahmefällen ( Notwehr, Notstand, Selbsthilfe ), vor einem ordentlichen Gericht…
Wie werden Zivilrechtssachen abgehandelt?
Bestimmte Zivilrechtssachen, wie z. B. Obsorge von Kindern, Adoptionen, Bestellung von Sachwaltern, Verlassenschaftsverfahren oder Grundbuchverfahren, werden hingegen im außerstreitigen Verfahren abgehandelt. Die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit österreichischer Gerichte ist grundsätzlich in der Jurisdiktionsnorm (JN) geregelt.
Wie wird die Zivilgerichtsbarkeit in Österreich ausgeübt?
Die Zivilgerichtsbarkeit wird in Österreich durch die Bezirksgerichte, Landesgerichte, Oberlandesgerichte und den Obersten Gerichtshof ausgeübt.
Welche Vorschriften sind im Zivilverfahren zu beachten?
Darüber hinaus sind im Zivilverfahren das Grundgesetz sowie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) zu beachten. Weist der zu entscheidende Fall Auslandsbeziehung auf, sind zudem die Regeln des autonomen Internationalen Zivilverfahrensrechts (IZVR) sowie europaweit einheitliche EG-Richtlinien zu beachten.
Was sind die Rechtsquellen des deutschen Zivilprozessrechts?
Um zentrale Rechtsquellen des deutschen Zivilprozessrechts handelt es sich bei der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Beide Gesetze traten am 1. Oktober 1879 in Kraft und vereinheitlichten das bis dahin stark zersplitterte Verfahrensrecht.
Wie beginnt ein Zivilgerichtsverfahren?
Ein Zivilgerichtsverfahren beginnt im Regelfall (eine andere Möglichkeit der Verfahrenseinleitung ist das Mahnverfahren) mit der Erhebung der Klage. Zu diesem Zweck ist eine Klageschrift (§ 253 ZPO) zu verfassen und bei dem zuständigen Gericht einzureichen.
Kann der Geschädigte Schadensersatzansprüche geltend machen?
Will der Geschädigte seine Schadensersatzansprüche gegen den Beschuldigten (Verurteilten) geltend machen (Kosten der ärztlichen Heilbehandlung, Verdienstausfall, Schäden) oder Schmerzensgeld von ihm verlangen, muss er diese im Zivilverfahren durchsetzen. Das Strafgericht entscheidet in seinem Urteil meistens nicht über zivilrechtliche Ansprüche.
Unter Zivilverfahren, auch zivilgerichtliches Verfahren genannt, versteht man die Geltendmachung von privatrechtlichen Ansprüchen und Rechten oder Rechtsverhältnissen. Die Geltendmachung muss, außer in Ausnahmefällen (Notwehr, Notstand, Selbsthilfe), vor einem ordentlichen Gericht erfolgen.
Was ist ein Zivilprozess?
Dementsprechend wird es auch als „Zivilprozess“ bezeichnet. Es zeichnet sich dadurch aus, dass sich Kläger und Beklagter gegenüberstehen, aus gegenläufigen Interessenspositionen (kontradiktorisch) vor Gericht auftreten und mittels Anträgen auf dieses einwirken. Das Gericht gibt in seinem Urteil dem Begehren des Klägers statt oder weist es ab.
Die Zivilgerichtsbarkeit wird in Österreich durch die Bezirksgericht|Bezirksgerichte, Landesgericht Landesgerichte, Oberlandesgericht|Oberlandesgerichte und den Oberster Gerichtshof|Obersten Gerichtshof ausgeübt. In erster Instanz sind die Bezirksgerichte und Landesgerichte zuständig; für Zuständigkeit ist in der Regel der Streitwert maßgeblich.