Was versteht man unter vergleichender Werbung?

Was versteht man unter vergleichender Werbung?

Aufgrund der konstitutiven Neufassung des UWG im Jahre 2004 wird vergleichende Werbung definiert als Werbung, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder die von einem Mitbewerber angebotenen Waren oder Dienstleistungen erkennbar macht. Vergleichende Werbung in diesem Sinn ist grundsätzlich zulässig.

Was ist Unlaute Werbung?

Werbung bildet für ein Unternehmen die Basis des Erfolges. Verschafft sich ein Unternehmen jedoch durch eine unzulässige Werbemaßnahme einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz, so spricht man auch von unlauterer Werbung.

Was ist das Verbot der irreführenden Werbung?

Neben dem angesprochenen Verkehr und Verbraucher werden durch das Verbot der irreführenden Werbung auch noch die Mitbewerber geschützt. Außerdem wird der faire Wettbewerb als Ganzes geschützt. Eine Handlung ist hierbei irreführend, wenn sie unwahre Angaben über verschiedene Produktmerkmale enthält.

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Was versteht der Gesetzgeber von irreführender Werbung?

Von wegen! Bei irreführender Werbung versteht der Gesetzgeber keinen Spaß. Wer diese Fehler macht, riskiert einen Rechtsstreit, der sein Unternehmen ruinieren kann. Gleich zwei Start-ups aus der Vox-Gründershow „Die Höhle der Löwen“ haben derzeit Ärger wegen allzu vollmundiger Werbeversprechen:

Kann eine geschäftliche Handlung irreführend sein?

Ebenfalls wahr sein müssen die Angaben über Rechte des Verbrauchers, insbesondere Garantieversprechen oder Gewährleistungsrechte. Weiterhin kann eine geschäftliche Handlung dann irreführend sein, wenn eine Verwechslungsgefahr mit anderen Waren oder Dienstleistungen oder der Marke eines anderen Mitbewerbers besteht.

Wann kommt es zu Abmahnungen wegen irreführender Werbung?

„Deshalb kommt es immer wieder zu Abmahnungen, beispielsweise wegen fehlender oder falscher Widerrufsbelehrungen auf der Webseite, falschen Klauseln in den AGB – oder eben wegen irreführender Werbung.“ Wann Werbung als irreführend gilt, ist in Paragraf 5 im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt.