Was versteht man unter Unterhaltspflichtige Personen?

Was versteht man unter Unterhaltspflichtige Personen?

Unterhaltsberechtigt sind Personen gemäß § 1602 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wenn sie außerstande sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Diese sind in der Regel Kinder, Eheleute, Enkelkinder aber auch eigene Eltern. Die Unterhaltsberechtigung erfolgt nach einem Rangverhältnis. Dies ist in § 1609 BGB geregelt.

Wann ist ein Ehepartner unterhaltsberechtigt?

Ein Ehepartner ist unterhaltsberechtigt, solange und soweit ihm wegen Krankheit, Gebrechen oder Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte keine Erwerbstätigkeit zugemutet werden kann.

Welche Folgen hat die Privatinsolvenz für den Ehepartner?

Demnach hat die Privatinsolvenz keine unmittelbaren Folgen für den Ehepartner. Ausnahmen bestehen bei Steuerschulden sowie den Verfahrenskosten für die Insolvenz. Bei der Privatinsolvenz darf der Ehepartner sein Einkommen deshalb in der Regel behalten.

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Welche Chance haben sie in der Insolvenz zu behalten?

Die einzige Chance in der Insolvenz das Haus oder die Eigentumswohnung zu behalten, haben Sie, wenn Sie mit Ihrem Ehepartner in dem betroffenen Haus oder der Wohnung leben. Dieser hat dann die Möglichkeit, den Miteigentums­anteil oder sogar das Voll­eigentum vom Insolvenz­verwalter zu kaufen.

Sind die Schulden eines Partners so hoch wie die Privatinsolvenz?

Sind die Schulden eines Partners so hoch, dass er zahlungsunfähig ist, bleibt als letzter Ausweg häufig nur noch die Privatinsolvenz. Ehepartner fragen sich dann jedoch, ob die Insolvenz auch auf ihre Frau bzw. ihren Mann Auswirkungen hat. Im Normalfall bilden Ehepaare eine Zugewinngemeinschaft.

Was ist ein Ausgleich für den Verlustvortrag des insolventen Ehepartners?

Ein Ausgleich für die Nutzung eines Verlustvortrages des insolventen Ehepartners steht dem Insolvenzverwalter nicht zu, denn dieser habe lediglich einen Anspruch so gestellt zu werden, wie er bei getrennter Veranlagung des insolventen Ehegatten stünde. Dieses Ergebnis wird bereits durch die Leistung eines Nachteilsausgleiches erzielt.

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