Was versteht man unter Subunternehmern?

Was versteht man unter Subunternehmern?

Unter Subunternehmer im vergaberechtlichen Sinn ist ein Unternehmer zu verstehen, der Teile des an den Auftragnehmer (Zuschlagsempfänger) erteilten Auftrages ausführt.

Ist ein Subunternehmer ein eigenständiger Unternehmer?

Ein Subunternehmer ist ein eigenständiger Unternehmer, welcher aber den Auftrag von einem vorgelagerten Hauptunternehmen (auch Generalunternehmer oder Generalübernehmer genannt) erhält. Dabei sind die Konditionen mit dem auftraggebenden Unternehmer in einem Werk- oder Dienstvertrag zu vereinbaren.

Was ist eine geschäftliche Beziehung mit einem Subunternehmer?

Ein Subunternehmer erbringt Leistungen für ein anderes Unternehmen, die durch einen besonderen Werks- oder Dienstvertrag geregelt sind. Die Besonderheit dieser Form von geschäftlicher Beziehung ist durch einige Merkmale geprägt, die vor allem Haftungsfragen und die Art der Leistungserbringung betreffen.

Wie kann man als Subunternehmer tätig werden?

Jeder Existenzgründer hat als Gewerbetätiger die Möglichkeit, Subunternehmer zu beschäftigen oder selbst als Subunternehmer tätig zu sein. Ein Subunternehmer kann in beliebiger Rechtsform firmiert sein, beispielsweise als Kleinunternehmer bis hin zur Aktiengesellschaft.

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Wie verbreitet sind die Subunternehmer in Deutschland und Österreich?

Besonders verbreitet sind sie in der Bauwirtschaft, der Logistik, in der IT-Branche, im öffentlichen Verkehr, dem Tourismus und der Landwirtschaft. Der Fachkräftemangel in Deutschland und Österreich führt dazu, dass Subunternehmer aus anderen Ländern eingesetzt werden.

Ist der Auftragnehmer alleiniger Vertragspartner des Auftragnehmers?

Schaltet der Auftragnehmer einen Subunternehmer ein, so bleibt der Auftraggeber alleiniger Vertragspartner des Auftragnehmers. Eine unmittelbare schuldrechtliche Beziehung zwischen Auftraggeber und Subunternehmer besteht nicht, auch wenn die Verträge in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.

Was ist zwischen Subunternehmer und Vertragspartner des Unternehmers zu verstehen?

Zwischen Subunternehmer und Vertragspartner des Unternehmers besteht keine vertragliche Beziehung. Unter Subunternehmer im vergaberechtlichen Sinn ist ein Unternehmer zu verstehen, der Teile des an den Auftragnehmer (Zuschlagsempfänger) erteilten Auftrages ausführt.