Was versteht man unter Kundigungsschutzgesetz?

Was versteht man unter Kündigungsschutzgesetz?

Das Kündigungsschutzgesetz (kurz KschG) schützt Arbeitnehmer vor einer ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers. Die ordentliche Kündigung des Arbeitgebers ist nur wirksam ist, wenn sie sich auf einen personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Grund stützt.

Wann wendet man das Kündigungsschutzgesetz an?

Der einzelne Arbeitnehmer kann den gesetzlichen Kündigungsschutz für sich in Anspruch nehmen, wenn er im Betrieb länger als sechs Monate beschäftigt war. Erfüllt er diese Voraussetzung, darf er nur noch gekündigt werden, wenn die Kündigung sozial gerechtfertigt ist.

Wie kann ich den Zugang der Kündigung beweisen?

Der Zugang der Kündigung ist vom Kündigenden zu beweisen, falls der Gekündigte den Zugang bestreitet. Es empfiehlt sich deshalb die Übergabe des Kündigungsschreibens gegen eine schriftliche Empfangsquittung, im Beisein von Zeugenoder die Übermittlung des Schreibens durch einen Boten.

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Wie sind die Kündigungsfristen im Kleinbetrieb geregelt?

Denn immerhin gelten die Generalklauseln des Zivilrechts, die vor sitten- oder treuwidriger Ausübung des Kündigungsrechts schützen. Bezüglich der Kündigungsfristen im Kleinbetrieb ist der § 622 BGB entscheidend. Dort sind die einzelnen Fristen für eine ordentliche Kündigung entsprechend der Dauer der Betriebszugehörigkeit aufgelistet.

Wie unterscheiden sich die Kündigungsschutzgesetze?

Bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes wird zwischen personenbedingten, verhaltensbedingten und betriebsbedingten Gründen unterschieden. Einzelheiten dazu finden Sie auf den Seiten ” Die personenbedingte Kündigung ”, ” Die verhaltensbedingte Kündigung ” und ” Die betriebsbedingte Kündigung ”.

Was ist die Kündigungsfrist bei Arbeitsverhältnissen geregelt?

Die Frist beginnt mit Zugang der Kündigung. Neben den vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen sind tarifliche und gesetzliche Kündigungsfristen zu beachten. Die gesetzlichen Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen sind in § 622 BGB (Text § 622 BGB. Externer Link) geregelt.