Was versteht man unter Gemeingefahrlich?

Was versteht man unter Gemeingefährlich?

Unter „gemeingefährlichen Mitteln“ werden solche verstanden, die geeignet sind, in der konkreten Tatsituation eine unbestimmte Mehrzahl von Menschen an Leib und Leben zu gefährden und deren Wirkungsweise der Täter nicht sicher beherrschen kann (BGH NStZ 2020, 284).

Ist ein Auto ein Gemeingefährliches Mittel?

Mit seinen über 100 km/h hatte A somit nicht in der Hand, wie viele Personen er gefährdet, verletzt oder gar tötet. Der Pkw stellte somit ein gemeingefährliches Mittel dar (vgl. zum Pkw als gemeingefährlichen Mittel BGH, NStZ 2006, 167 (168) mit Anm. Satzger, JK 1/06, StGB § 211/47 und BGH, NStZ 2006, 503 (504)).

Was ist die Definition von „Verbrechen“?

Definition von „Verbrechen“. Gemäß Absatz 2 des Paragraphen wird die Tat in einem minder schweren Fall mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Liegt ein solcher minder schwerer Fall vor, ändert dies nichts an der Einordnung des Raubes unter den Begriff „Verbrechen“.

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Was ist der Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen?

Der Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen wirkt sich auch auf die Strafbarkeit eines Tatversuchs aus, der gemäß § 23 Abs. 1 StGB bei Verbrechen immer strafbar ist, bei Vergehen dagegen nur dann, wenn es im Gesetz ausdrücklich so bestimmt ist (versuchter Hausfriedensbruch ist demnach z. B. nicht strafbar).

Was ist von einem Verbrechen die Rede?

Von einem Verbrechen ist der Definition zufolge dann die Rede, wenn eine Straftat in ihrem Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder aber höher geahndet wird. Hierin liegt der Unterschied zwischen einem Verbrechen und einem Vergehen.

Wie unterscheiden sich Verbrechen und Vergehen im Strafrecht?

Neben dieser allgemeinen Definition unterscheiden sich Verbrechen und Vergehen im Strafrecht jedoch noch durch einen weiteren Aspekt, der sich leicht im Strafgesetzbuch (StGB) ablesen lässt, denn: Für die Einteilung von Straftatbeständen in eine der beiden Kategorien ist deren nach StGB festgeschriebene Mindeststrafe von Bedeutung.

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