Was versteht man unter einer Untervermietung?

Was versteht man unter einer Untervermietung?

Untermiete zeichnet sich dadurch aus, dass ein Untermieter Miete an einen Hauptmieter zahlt und dafür dessen Wohnung oder Teile der Wohnung nutzen darf. Auch Wohngemeinschaften (WGs) werden häufig über Untermietverträge organisiert.

Wann ist eine Untervermietung erlaubt?

Untervermietung ist zulässig, sofern der Hauptmieter ein berechtigtes Interesse daran hat. Der Vermieter muss dann aber seine Zustimmung zur Untervermietung geben. Lehnt er ab, hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht. Eine Untervermietung kann bei der Beherbergung von Touristen oder bei Überbelegung abgelehnt werden.

Was bedeutet Haupt und Untermieter?

Allgemeines. Nur der Hauptmieter ist in einem Mietvertrag die Vertragspartei des Vermieters. Der Untermieter schließt einen Mietvertrag (Untermiete) mit dem Hauptmieter, sodass es kein Rechtsverhältnis zwischen Untermieter und dem ursprünglichen Vermieter gibt.

Ist die Untervermietung der ganzen Wohnung untervermietet?

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Untervermietung der ganzen Wohnung Soll die ganze Wohnung untervermietet werden, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Erlaubnis des Wohnungseigentümers. Verweigert der Vermieter die Untervermietung, kann der Mieter jedoch von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch nehmen.

Wie kann der Vermieter die Untervermietung ablehnen?

Besteht zwischen dem Vermieter und dem Untermieter (Dritten) eine sogenannte „Feindschaft“, darf der Vermieter die Untervermietung ablehnen. Zugleich hat er das Recht, die Untervermietung abzulehnen, wenn er davon ausgeht, dass durch die Aufnahme des Untermieters der Hausfrieden…

Was gilt für Untervermieter als Mieter?

Ja, wenn der Untervermieter seine Erlaubnis dazu erteilt. Im Grunde gilt für Untermieter das gleiche wie für jeden Mieter: Einen Anspruch auf teilweise Untervermietung kann man als Mieter dann haben wenn ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung besteht, § 553 BGB.

Was muss der Vermieter bei einer Untervermietung zustimmen?

Nach § 553 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss der Vermieter bei berechtigtem Interesse einer Untervermietung zustimmen, sofern keine schwerwiegenden Gründe dagegensprechen. Bei einer Untervermietung trägt der Hauptmieter die volle Verantwortung für die Wohnung und haftet bei Schäden.

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