Was versteht man unter dem erweiterten Sicherheitsbegriff?

Was versteht man unter dem erweiterten Sicherheitsbegriff?

Der erweiterte Sicherheitsbegriff ist ein Sammelbegriff für eine ganze Reihe von neuen Rahmenbedingungen: inhaltliche Ausweitung des Begriffs auf andere Politikfelder, eine zunehmende Zusammenführung von innerer und äußerer Sicherheit und damit einhergehend eine zunehmende Internationalisierung.

Warum spricht man vom erweiterten Sicherheitsbegriff?

Der erweiterte Sicherheitsbegriff geht davon aus, dass sich in der Zukunft völlig neue Gefahrenszenarien ereignen können: Neben dem Zerfall von Staaten und der entsprechenden Desintegration ganzer Regionen der Erde und deren globale Auswirkungen sind es neue Formen des Terrorismus, gezielte Angriffe auf …

Wie kann die Bank diese Sicherheiten nutzen?

Diese Sicherheiten kann die Bank zum Ausgleich von Zahlungsrückständen oder Schulden nutzen, etwa wenn der Kreditnehmer die vereinbarten Raten nicht bezahlt oder den Kredit nicht vollständig tilgen kann. Im Umkehrschluss bedeutet das: Die Bank darf die Sicherheiten nur bei einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers in Anspruch nehmen.

Was ist die Rechtsgrundlage für die Sicherheitenbestellung?

Rechtsgrund für die Sicherheitenbestellung ist nicht der Kreditvertrag, sondern der Sicherungsvertrag. Der Kreditvertrag ist zwar Ursache der Sicherheitenbestellung, begründet selbst aber nicht die Verpflichtung zur Bestellung bestimmter Sicherheiten. Rechtsgrundlagen[Bearbeiten| Quelltext bearbeiten]

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Wie funktioniert die Sicherungsübereignung bei Kreditsicherheiten?

Die Sicherungsübereignung funktioniert zwar nach dem Pfandrecht. Der Kreditnehmer gibt das Eigentum an einer beweglichen Sache aber nur treuhänderisch an die Bank ab. Er bleibt im Besitz der Sache und darf sie weiterhin verwenden. Somit gehört die Sicherungsübereignung zu den fiduziarischen Kreditsicherheiten.

Was ist der Sicherungszweck von Kreditsicherheiten?

Sicherungszweck von Kreditsicherheiten ist die Besicherung von Krediten. Die beiden Vertragspartner beim Sicherungsvertrag werden Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer genannt. Der Sicherungsgeber verpflichtet sich, die Sicherheit zu stellen, der Sicherungsnehmer verpflichtet sich, die Sicherheit nur gemäß dem Sicherungszweck zu gebrauchen.