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Was versteht man unter 30-Tage-Regelung?
3 BGB geregelt: Nach der 30-Tage-Regelung kommt der Schuldner „spätestens“ nach Ablauf der 30 Tage in Verzug. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
Wann bin ich im Zahlungsverzug?
Der Schuldner kommt spätestens dann in Verzug, wenn er 30 Tage nach Fälligkeit oder Zugang der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung seiner Pflicht nicht nachkommt. Der Gläubiger kann darüber hinaus jederzeit durch eine Mahnung einen früheren Verzug bewirken.
Was bedeutet 2 Skonto 30 Tage netto?
Eine Skonto-Vereinbarung lautet: „14 Tage, 2 \% Skonto, 30 Tage netto“. Das bedeutet, wenn der Kunde innerhalb der 14 Tage nach Rechnungsdatum (Skontofrist) die Rechnung begleicht, verringert sich die zu zahlenden Summe um 2 \%. Somit muss der Kunde nur 98 \% bezahlen.
Was gilt bei der 30-Tage-Regelung?
Wurde mit dem Kunden kein Zahlungsziel vereinbart, so gilt nach § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB die 30 Tage-Regelung. Bei der 30-Tage-Regelung unterscheidet der Gesetzgeber zwischen: Bei Verbrauchern muss in der Rechnung ausdrücklich auf die 30-Tage-Regelung und deren Folgen hingewiesen werden, um den Kunden in Verzug setzen zu können.
Was bedeutet die 30-Tage-Frist bei Schuldnern?
Anders geregelt ist dies bei Unternehmern, die nicht auf die 30-Tage-Frist und den Verzug der Zahlung hingewiesen werden müssen. Das bedeutet grundsätzlich, dass ein Schuldner, sofern keine andere Frist vereinbart wurde, 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug gerät.
Wie unterscheidet der Gesetzgeber zwischen 30-Tage-Regelung und Verzug der Zahlung?
Bei der 30-Tage-Regelung unterscheidet der Gesetzgeber zwischen: Bei Verbrauchern muss in der Rechnung ausdrücklich auf die 30-Tage-Regelung und deren Folgen hingewiesen werden, um den Kunden in Verzug setzen zu können. Anders geregelt ist dies bei Unternehmern, die nicht auf die 30-Tage-Frist und den Verzug der Zahlung hingewiesen werden müssen.
Was ist die 30-Tage-Regelung im Mahnwesen?
30-Tage-Regelung im Mahnwesen Grundsätzlich sind Gläubiger und Schuldner bei der Vereinbarung für ein Zahlungsziel frei, jedoch sollte das Fälligkeitsdatum immer Bestandteil der Rechnung sein. Wurde mit dem Kunden kein Zahlungsziel vereinbart, so gilt nach § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB die 30 Tage-Regelung.