Was verdient man als Zahnmedizinische Fachangestellte in der Ausbildung?

Was verdient man als Zahnmedizinische Fachangestellte in der Ausbildung?

Im Durchschnitt verdienen angehende zahnmedizinische Fachangestellte, Stand 2017, 739 Euro brutto im ersten Lehrjahr. Im zweiten Ausbildungsjahr steigt das Gehalt auf rund 778 Euro und im dritten Jahr auf 828 Euro.

Was muss man als Zahnmedizinische Fachangestellte können?

Zahnmedizinische Fachangestellte assistieren Zahnärzten und -ärztinnen bei Untersuchungen und Behandlungen, empfangen und betreuen die Patienten und organisieren die Praxisabläufe.

Was sind die Voraussetzungen für eine Zahnarzthelferin?

Eigenschaften und Voraussetzungen für Zahnmedizinische Fachangestellte. Der Beruf der Zahnarzthelferin besteht aus drei wesentlichen Aufgaben: Verwaltung, Beratung und Handwerk. Du solltest also Planungs- und Organisationsgeschick besitzen und systematisch arbeiten können.

Welche zahnhelferinnen sind die ersten Ansprechpartner für den Zahnarzt?

Zahnarzthelferinnen sind die ersten Ansprechpartner für Patienten, ob am Telefon oder in den Praxisräumen, du repräsentierst die Praxis des Zahnarztes gegenüber dem Patienten. Die Zahnarzthelferin sorgt für die Verwaltung der Patientendaten, plant die Behandlungstermine und erledigt den Schriftverkehr, z.B. mit den Krankenkassen oder dem Labor.

LESEN SIE AUCH:   Kann man wahrend des laufenden Schuljahres die Schule wechseln?

Wie ist eine Bewerbung als Zahnarzthelferin möglich?

Bewerbung als Zahnarzthelferin. Eine klassische Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnis ist hier genauso möglich, wie die Bewerbung per E-Mail mit PDF-Anhang. Wenn möglich sollten Bewerberinnen die Bewerbung persönlich in der Zahnarztpraxis vorbeibringen und so den persönlichen Kontakt zum Zahnarzt aufnehmen.

Wie lange dauert die Ausbildung als Zahnarzthelferin?

Ausbildung als Zahnarzthelferin. Die Ausbildung als Zahnmedizinische Fachangestellte dauert drei Jahre. Am Ende der Ausbildung erfolgt eine Abschlussprüfung mit einem praktischen Teil und einem schriftlichen Teil vor der Zahnärztekammer des jeweiligen Bundeslandes.