Was tun wenn man nicht zum Arzt gehen kann?

Was tun wenn man nicht zum Arzt gehen kann?

Sind Sie nicht in der Lage, Ihren Arzt in seiner Praxis aufzusuchen, können Sie einen Hausbesuch in Anspruch nehmen. Das bedeutet, Ihr Arzt kommt zu Ihnen nach Hause und untersucht und versorgt Sie direkt vor Ort.

Kann man im laufenden Quartal den Hausarzt wechseln?

Achtung: Als Kassenpatient können Sie den Arzt im laufenden Quartal nicht beliebig wechseln. Ein Wechsel ist nur dann möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Etwa dann, wenn das Vertrauensverhältnis zum Arzt nachhaltig gestört ist.

Was tun wenn man Samstag krank ist?

Krankschreibung am Wochenende: Attest am Montag rückwirkend ausstellen lassen. Die Lösung ist relativ einfach: Wenn Sie am Wochenende erkranken, aber eigentlich arbeiten müssten, gehen Sie am darauffolgenden Montag zum Arzt. Dieser kann Sie rückwirkend für Samstag oder Sonntag krankschreiben.

Wie sollte man den Hausarzt wechseln?

Wer seinen Hausarzt wechseln will, sollte daher als erstes prüfen, ob dem Hausarztmodell zugestimmt wurde und falls ja, wie die Kündigungsmöglichkeiten gestaltet sind. In der Regel ist die Krankenkasse für das Hausarztmodell zuständig. Dort kann man somit auch den Hausarztvertrag kündigen.

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Kann man die Kopie direkt an den neuen Arzt reichen?

Die Kopie kann man schließlich direkt an den neuen Arzt reichen, der eine etwaige laufende Behandlung so zeitnah fortsetzen kann. Obwohl es grundsätzlich in Deutschland die freie Arztwahl gibt und zwar für Kassen- wie auch Privatpatienten, müssen gesetzlich krankenversicherte Personen gegebenenfalls eine Einschränkung beachten.

Was liegt in der medizinischen Verantwortung ihrer Ärztin oder ihres Arztes?

Es liegt in der medizinischen Verantwortung Ihrer Ärztin bzw. Ihres Arztes, für welche Medikamente ein Rezept aufgrund eines telefonischen Kontaktes ausgestellt werden kann. Einschränkung bestehen jedenfalls bei Suchtgift- bzw. Substitutionstherapie. Wie komme ich zu meinem Medikament?

Wie kann ich das Medikament abholen?

Bitte geben Sie nach Möglichkeit auch an, bei welcher Krankenkasse die Patientin bzw. der Patient versichert ist. Es kann auch eine andere Person (z.B. ein Angehöriger, Betreuungsperson) das Medikament abholen.