Was tun wenn der Hausarzt nicht hilft?

Was tun wenn der Hausarzt nicht hilft?

Sprechen Sie Ihren Ärger und Ihre Sorgen bei Ihrem behandelnden Arzt oder Krankenhaus an. Möglicherweise können Sie durch ein klärendes Gespräch die Unstimmigkeiten oder den Konflikt beilegen. Sie können sich einen Rechtsanwalt nehmen, um sich beraten zu lassen und / oder Ihre Interessen vertreten zu lassen.

Was kann ich tun wenn ein Arzt Behandlung verweigert?

Was können Sie tun, wenn der Arzt die Behandlung verweigert? Handelt es sich um eine Notfallsituation und Ihr Arzt lehnt die Behandlung trotzdem ab, verstößt er gegen die Behandlungspflicht. Sie haben hier die Option, eine Beschwerde bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung bzw. Ärztekammer einzureichen.

Was ist eine Beschwerde bei der Ärztekammer?

Beschwerde bei der Ärztekammer Die Ärztekammern der Bundesländer sind die Aufsichtsbehörden der Ärzte. Daher können nur sie überprüfen, ob Ihr Arzt in Ihrem Fall seine Berufspflichten verletzt hat oder es einen berechtigten Anlass gibt, berufsrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

Wie können sie eine Beschwerde einreichen?

Falls Sie dies nicht möchten oder das Verhältnis dafür schon zu gestört ist, können Sie eine Beschwerde einreichen. Diese muss schriftlich bei der zuständigen Ärztekammer erfolgen. Bestimmen können Sie die Ärztekammer durch den Sitz der Praxis des Arztes, da die Kammern je nach Bundesland aufgeteilt sind.

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Kann man sich als Patient oder Patient beschweren?

Sollten Sie sich als Patientin oder Patient schlecht oder falsch behandelt fühlen oder davon ausgehen, dass Ihre Ärztin oder Ihr Arzt gegen Regeln verstoßen hat, können Sie sich auf verschiedenen Wegen beschweren.

Sind sie unzufrieden mit einer ärztlichen Behandlung in einem Krankenhaus?

Sie sind unzufrieden mit einer ärztlichen Behandlung in einer Praxis oder im Krankenhaus und möchten sich beschweren? Dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Ärztekammer beziehungsweise die Beschwerdestelle im Krankenhaus. Die Ärztekammer prüft, ob ein Verstoß gegen das Berufsrecht vorliegt und eine berufsrechtliche Maßnahme erforderlich ist.