Was tun bei Vorladung?

Was tun bei Vorladung?

Was wir für Sie tun können: Die Vorladung erfolgt in aller Regel schriftlich. Der verletzte Tatbestand wird Ihnen mitgeteilt. Weiterhin erfahren Sie den Ort und den vorgesehenen Beginn der Vernehmung. Vor der Vernehmung wird Ihnen erläutert, welche Tathandlung Ihnen vorgeworfen wird und wer der Geschädigte ist.

Welche Angaben muss ich Polizei machen?

Angaben zur Person müssen Zeugen und Beschuldigte gleichermaßen in jeder Lage des Verfahrens machen, also auch vor Ort gegenüber Polizeibeamten….Angaben zur Person sind:

  • Name.
  • Geburtsdatum und Geburtsort.
  • Staatsangehörigkeit.
  • Familienstand.
  • Anschrift.
  • Beruf.

Wie besteht die Erscheinungspflicht bei einer Vorladung?

Hier besteht eine Erscheinungspflicht, jedoch keine Aussagepflicht. Zeugen sind verpflichtet, gegenüber Staatsanwaltschaft oder Gericht zu erscheinen und auszusagen. Bei einer polizeilichen Vorladung haben aber auch sie das Recht, der Vorladung nicht zu folgen.

Wie sollte man eine Vorladung erhalten?

Wer eine Vorladung erhält, sollte genau darauf achten, von wem diese ausgestellt ist. Denn während auf eine polizeiliche nicht reagiert werden muss (aber in vielen Fällen sollte, wenn z.B. als Zeuge wertvolle Hilfe geleistet werden kann), verhält sich dies bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft eines Gerichtes anders.

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Ist dieser Brief mit Vorladung überschrieben?

Obwohl dieser Brief mit Vorladung überschrieben ist, müsste dort eigentlich Einladung stehen, denn man muss als Beschuldigter der Ladung der Polizei nicht nachkommen. Wenn Sie als Beschuldigter eines Strafverfahrens mit der Vorladung zu uns kommen, werden wir zuerst die Einladung bei der Polizei freundlich für Sie absagen.

Was ist die Vorladung als Zeuge beim Gericht?

Vorladung als Zeuge beim Gericht Vorladung (© Yanukit -Fotolia.com) Zeugen sind verpflichtet, gegenüber Staatsanwaltschaft oder Gericht zu erscheinen und auszusagen. Bei einer polizeilichen Vorladung haben aber auch sie das Recht, der Vorladung nicht zu folgen.