Was tun bei Verdacht auf Unterschlagung?

Was tun bei Verdacht auf Unterschlagung?

Strafmaß: Das erwartet Täter. Gemeinsam mit einem Anwalt können Sie gegen eine Unterschlagung vorgehen und Strafantrag stellen. Voraussetzung für die Sanktionierung der Tat ist zu allererst immer eine Anzeige wegen der Unterschlagung von Geld oder anderen Gegenständen.

Ist es Diebstahl?

Diebstahl setzt als Tathandlung die Wegnahme der fremden beweglichen Sache voraus. Unter einer Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen Gewahrsams zu verstehen. Gewahrsam besteht indes auch dann an einem Gegenstand, wenn sich eine Person räumlich von ihr entfernt.

Was ist eine rechtswidrige Unterschlagung?

Rechtswidrigkeit/ Schuld. Strafe / Rechtsfolgen. Wer sich oder einem Dritten eine fremde, bewegliche Sache rechtswidrig zueignet, begeht eine sog. Unterschlagung. Die Unterschlagung zählt zu den Eigentumsdelikten. Sie ist ein sog. Auffangtatbestand, wenn nicht ein anderer Tatbestand der Zueignungsdelikte erfüllt ist.

Was ist die Strafe für eine Unterschlagung?

Strafe für eine Unterschlagung kann entweder eine Freiheitsstrafe (maximal drei Jahre) oder eine Geldstrafe sein. Nur fremde bewegliche Sachen (wie beim Diebstahl nach § 242 StGB) können hier als Tatobjekt in Frage kommen. Jedoch ist bei der Unterschlagung im Gegensatz zu dem Diebstahl der Bruch eines fremden Gewahrsams nicht notwendig.

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Wann liegt eine Unterschlagung vor?

Geregelt ist er im § 246 des StGB. Wann liegt eine Unterschlagung vor? Der Tatbestand liegt vor, wenn jemand vorsätzlich eine fremde bewegliche Sache behält oder nicht herausgibt, obwohl er diese nicht behalten darf. In der Regel handelt es sich um Dinge, die dem Täter nicht gehören, demnach nicht in seinem Eigentum stehen.

Wann ist eine Unterschlagung anwendbar?

Das bedeutet, dass er erst dann anzuwenden ist, wenn kein anderes, passenderes Delikt im Strafgesetzbuch (StGB) anwendbar ist. Geregelt ist er im § 246 des StGB. Wann liegt eine Unterschlagung vor? Der Tatbestand liegt vor, wenn jemand vorsätzlich eine fremde bewegliche Sache behält oder nicht herausgibt, obwohl er diese nicht behalten darf.