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Was tun bei Unterhaltsrückstand?
Ratenzahlung. Sobald es einen Unterhaltsrückstand gibt und der Berechtigte einen Titel gegen den Pflichtigen erwirkt hat, ist dieser grundsätzlich verpflichtet, den jeweiligen Betrag sofort zu zahlen. Wenn dies jedoch nicht möglich ist, kann – sofern der Berechtigte „mitspielt“ – eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Was passiert bei Privatinsolvenz mit Kindesunterhalt?
Durch die Privatinsolvenz wird der Insolvenzschuldner nicht von seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht befreit, egal ob es sich hierbei um Unterhalt für Kinder oder den Ehepartner handelt.
Wie hoch sind die Gerichtskosten bei einer unterhaltsklage?
Bei einem monatlichen Unterhalt von 300 € ergibt sich also ein Streitwert von 3.600 €. Insgesamt können bei Beteiligung zweier Anwälte auf beiden Seiten Gebühren von bis zu 1.820 € anfallen. Die den Prozess verlierende Partei zahlt diese Kosten.
Was ist ein Anwalt für die Kinder?
Beziehungsweise, wenn nicht gewährleistet werden kann, dass das Kind in seiner Familie sicher ist und zur Debatte steht, es von dieser trennen zu müssen. Ein solcher Anwalt für die Kinder wird vom Staat bezahlt. Früher wurde nach Stunden abgerechnet, heute sind es Pauschalen. Es handelt sich hier um einen Mittelwert, genau wie bei Anwälten.
Wie haben Kinder und Jugendliche ein Recht auf Hilfe?
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Hilfe Jedem Kind, das in ein Gerichtsverfahren verwickelt ist, steht ein solcher Verfahrensbeistand, also sozusagen ein eigener Anwalt, zu. In den meisten Fällen setzen die Richter von sich aus einen Verfahrensbeistand ein.
Wie wird ein solcher Anwalt für Kinder bezahlt?
Ein solcher Anwalt für die Kinder wird vom Staat bezahlt. Früher wurde nach Stunden abgerechnet, heute sind es Pauschalen. Es handelt sich hier um einen Mittelwert, genau wie bei Anwälten. Das heißt, relativ einfach zu lösende Fälle werden genauso vergütet wie solche mit eskalierten Konflikten, für die ein sehr hoher Zeitaufwand notwendig ist.
Was sind die Kosten für das Abholen und Zurückbringen des Kindes?
Grundsätzlich sind die Kosten für das Abholen und Zurückbringen des Kindes von dem Elternteil zu tragen, bei dem das Kind nicht wohnt. Wir haben ein Muster für eine Umgangsvereinbarung erstellt, das Eltern sich kostenlos herunterladen und an Ihre individuelle Situation anpassen können.