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Was sollten sie beim Kauf eines Gebrauchtwagens beachten?
Checkliste für den Gebrauchtwagen-Kauf Was Sie beim Kauf eines Gebrauchtwagens besonders beachten sollten: Fahrzeuge auf eventuelle Unfallschäden überprüfen: Lackabweichungen, Schweißnähte, Karosserie auf Originalzustand überprüfen, Spaltmaße an Türen und Hauben werden besonders bei deutschen Modellen gleichmäßig gefertigt.
Welche Rechte haben sie beim Gebrauchtwagenkauf?
Rechtslage beim Gebrauchtwagenkauf: Welche Rechte Sie als Käufer eines mangelhaften Gebrauchtwagens haben und worauf Verkäufer achten sollten! Grundsätzlich gilt für jeden Gebrauchtwagenkauf eine Gewährleistungszeit von 2 Jahren.
Ist der Haftungsausschluss für einen Gebrauchtwagen möglich?
Beim Verkauf eines Autos unter Privatpersonen ist der Haftungsausschluss in Bezug auf jegliche Gewährleistungsansprüche jederzeit möglich. Bei einem Privatverkauf brauchen Sie dem Käufer keine Gewährleistung für einen Gebrauchtwagen zugestehen.
Welche Gewährleistung gibt es bei einem Gebrauchtwagen?
Zunächst einmal muss man wissen, dass dem Käufer eines Autos per Gesetz ein Anspruch auf Gewährleistung zusteht. Diese sichert dem Käufer bei einem Mangel eine kostenlose Beseitigung zu. Die gesetzliche Gewährleistung gilt dabei nicht nur bei Neuwagen, sondern auch für Gebrauchtwagen.
Welche Dokumente gibt es zum Gebrauchtwagenkauf?
Zu einem Fahrzeug gehören noch weitere Papiere, wie die Bedienungsanleitung und der Nachweis über die Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer). Einen guten Überblick über alle Dokumente und mögliche Sonderfälle bietet der ADAC in seinen Broschüren zum Gebrauchtwagenkauf.
Ist der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs erforderlich?
Es ist beim Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs nicht zwingend erforderlich, aber ein seriöser Verkäufer sollte diese Dokumente vorliegen haben. Wenn Sie Ihren Gebrauchtwagen bei einem PEUGEOT Qualitäts-Gebrauchtwagen Partner kaufen (z. B. bei einem Partner von PEUGEOT Qualitäts-Gebrauchtwagen), erhalten Sie diese Dokumente automatisch.
Was ist der Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen?
Wird der Gebrauchtwagen im Namen einer anderen Person verkauft, benötigt der Verkäufer eine entsprechende Vollmacht. – Der Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen Im Kaufvertrag sollten alle Details (Marke, Typ, Karosserie, Leistung) rund um das Fahrzeug festgehalten sein. Dazu gehört auch die Dokumentation von Mängeln oder Schäden.