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Was sollten sie beachten bei der Kündigung von Arbeitnehmern?
Zu beachten sind Kündigungsschutz, Fristen und weitere Formalia. Passieren bei der Vorbereitung Fehler, ist die Kündigung unwirksam. Statt sich auf Mustervorlagen zu verlassen, können Sie sich über die individuellen rechtlichen Vorgaben informieren und ein passendes Schreiben aufsetzen. Arbeitnehmer kündigen, geht nur mit triftigem Grund.
Wie kann ich eine Kündigung wirksam machen?
Damit die Kündigung wirksam ist, sind einige Bedingungen zu erfüllen. Wenn Sie einen Mitarbeiter kündigen möchten, muss die Entlassung verhältnismäßig sein. Es darf nachweislich kein milderes Mittel als die Kündigung geben. Vor einer verhaltensbedingten Kündigung müssen Sie eine Abmahnung erteilen.
Wie reagieren Mitarbeitende auf eine Kündigung?
Auf die Nachricht einer Kündigung reagieren Mitarbeitende unterschiedlich, manche geschockt, manche gelassen, manche wütend. Lassen Sie zu, dass Mitarbeitende Emotionen zeigen, äussern Sie hierfür Verständnis und geben Sie ausreichend Zeit, die Fassung wiederzugewinnen.
Ist der Arbeitgeber vor der Kündigung verpflichtet?
Abhängig von den Umständen des Einzelfalls kann es sein, dass der Arbeitgeber noch andere Stellen über die Kündigung informieren muss. Sofern es in dem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, ist dieser vor der Kündigung nach § 102 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) anzuhören.
Was ist die Kündigungsfrist für einen Arbeitsvertrag?
Die erste wichtige Regel: Kündigen Sie, dann haben Sie sich dabei an die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist von 28 Tagen halten, insofern in Ihrem Arbeitsvertrag keine anderen Fristen festgelegt sind. Als Stichtag für die Kündigung gilt entweder das Monatsende oder der 15. des entsprechenden Monats.
Warum kündigen sie als Arbeitnehmer fristlos?
Außerdem ist auf die ordnungsgemäße Zustellung zu achten. Wenn Sie als Arbeitnehmer fristlos kündigen möchten, sollte es einen triftigen beziehungsweise schwerwiegenden Grund für die vorzeitige Beendigung geben. In der Regel läuft es so ab: Ein Arbeitnehmer kündigt fristlos, wenn die Situation unerträglich ist.
Ist die Kündigung verhältnismäßig?
Gibt es einen triftigen Grund zur Kündigung (betriebsbedingt, personen- oder verhaltensbedingt), dürfen Sie trotzdem nicht einfach so den Arbeitnehmer kündigen. Damit die Kündigung wirksam ist, sind einige Bedingungen zu erfüllen. Wenn Sie einen Mitarbeiter kündigen möchten, muss die Entlassung verhältnismäßig sein.
Ist die Kündigung vor der Kündigung unwirksam?
Sofern es in dem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, ist dieser vor der Kündigung nach § 102 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) anzuhören. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat deshalb vorab über die beabsichtigte Kündigung informieren und die Gründe dafür darlegen. Bleibt die Anhörung aus, ist die Kündigung unwirksam.