Was sollte ich bei einer Wohnungsbesichtigung fragen?

Was sollte ich bei einer Wohnungsbesichtigung fragen?

Fragen zur Person und etwaigen Mitbewohnern, also Fragen über Name, Alter, bisherige Anschrift. Die Frage nach Ihrem Arbeitsverhältnis und Beruf kann ebenso zulässig sein wie Fragen zum Nettoeinkommen, da der Vermieter sich ein Bild davon machen muss, ob Sie auch wirklich die Miete dauerhaft bezahlen können.

Was darf in der Selbstauskunft gefragt werden?

Angaben zum Mietinteressenten: Neben Name und Vorname hinterlassen Sie anschließend sowohl Ihre aktuelle Adresse als auch weitere persönliche Daten wie Mail-Adresse oder Telefonnummer. Ebenso können Sie nach Einkommen, Beruf und Arbeitsverhältnis gefragt werden. Mitmieter müssen die gleichen Angaben hinterlegen.

Was sollten Vermieter beachten?

Um dies tun zu können, sollte er dem Mietinteressenten eine Reihe von Fragen stellen, die Aufschluss über seine Zahlungsfähigkeit, aber auch über andere Eigenschaften, Vorlieben oder Absichten des Interessenten geben. Auch interessant: Wohnung privat vermieten: Was müssen Vermieter beachten? (von der Mietersuche bis zur Übergabe)

Wie kann ich Mietinteressenten Fragen stellen?

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Um dies tun zu können, sollte er dem Mietinteressenten eine Reihe von Fragen stellen, die Aufschluss über seine Zahlungsfähigkeit, aber auch über andere Eigenschaften, Vorlieben oder Absichten des Interessenten geben. Dieser Beitrag stellt Vermietern einen Fragenkatalog zur Verfügung, der die Auswahl des richtigen Mieters erleichtert.

Wie kann der Vermieter die potentiellen Mieter besichtigen?

Der Vermieter hat dann die Qual der Wahl und muss denjenigen Interessenten auswählen, der ihm am geeignetsten und vor allem am zuverlässigsten erscheint. Diese Auswahl zu treffen, ist oft nicht leicht, zumal der Vermieter die potentiellen Mieter in der Regel nur einmal bei der Besichtigung der Wohnung zu Gesicht bekommt.

Wie sollte der Mietinteressent sich informieren?

Informieren sollte sich der Mietinteressent über alle Umstände, die Aufschluss über den Beginn und die Laufzeit des Mietverhältnisses, die Höhe der Miete sowie der Nebenkosten, die Art und die Höhe einer Sicherheitsleistung, den Zustand sowie die Eigenschaften und Ausstattung der Wohnung bzw. des Gebäudes,

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