Was sind widerspruchliche Aussagen?

Was sind widersprüchliche Aussagen?

Inhaltlich widersprüchlich sind zum Beispiel die Aussagen „Das Kind ist gesund“ und „Das Kind ist krank“, weil, wer nicht gesund, krank, und wer nicht krank, gesund ist. Die Aussagen „Alle x sind P“ und „Kein x ist P“ sind zueinander konträr (beide können nicht zugleich wahr, aber zugleich falsch sein).

Ist in sich widersprüchlich?

absurd · irrational · paradox · unlogisch · widersinnig · (sich) widersprechend · widersprüchlich · antinomisch (fachspr., bildungssprachlich) · folgewidrig (fachspr.) · inkohärent (fachspr., bildungssprachlich) · inkonsistent (fachspr., bildungssprachlich) · kontradiktorisch (fachspr.) · konträr (geh.)

Was ist das Auskunftsverweigerungsrecht?

Das Auskunftsverweigerungsrecht gibt dem Zeugen das Recht, zu schweigen wenn er sich selbst belasten könnte. Davon sollte der Zeuge auch unbedingt Gebrauch machen. Zugegebenermaßen ist es aber nicht leicht und stellt eine große Hürde dar, als Zeuge die Aussage in einer Vernehmung zu verweigern.

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Was ist eine falsche Zeugenaussage?

Eine „falsche Zeugenaussage“ bzw. eine Falschaussage liegt vor, wenn jemand vor einem Gericht oder einer anderen Stelle, die zur eidlichen Vernehmung zuständig ist, wahrheitswidrige Tatsachen zu einem bestimmten Sachverhalt äußert.

Kann der Zeuge die Aussage nicht verweigern?

Grundsätzlich kann der Zeuge die Aussage nicht verweigern. Es kann jedoch die Situation auftreten, dass jemand formal zwar als Zeuge behandelt wird, in Wahrheit aber das Ziel verfolgt wird, ihn einer Straftat zu überführen. Es kann sich auch im Rahmen einer Zeugenvernehmung ein Tatverdacht gegen den Zeugen ergeben.

Wer hat das Recht auf Einsicht in die Verfahrensakten?

Jeder Angeschuldigte hat das Recht, sich über einen Rechtsanwalt Einsicht in die Verfahrensakten zu verschaffen, um sich einen umfassenden Einblick in den gegen ihn erhobenen Vorwurf zu machen. Sodann ist zu überprüfen, ob sich die erhobenen Vorwürfe überhaupt aufrecht erhalten lassen. Es sind also zunächst Strafausschließungsgründe zu prüfen.