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Was sind nicht monetäre Zuwendungen?
Bei geringfügigen nicht monetären Zuwendungen genügt eine generische Beschreibung, die dem Kunden bereits bei Depoteröffnung ausgehändigt werden kann. Sonstige nichtmonetäre Zuwendungen sind in einen monetären Betrag zu quantifizieren und analog den monetären Zuwendungen dem Kunden mitzuteilen.
Was sind keine Zuwendungen?
Nach den Regeln des Zuwendungsregimes besteht grundsätzlich ein Zuwendungsverbot: Wertpapierdienstleistungsunternehmen dürfen im Zusammenhang mit Wertpapier(neben)dienstleistungen keine Zuwendungen von Dritten annehmen, die nicht Kunde dieser Dienstleistungen sind.
Was sind Zuwendungen WpHG?
DefinitionZuwendungen Der Begriff der Zuwendungen umfasst nach § 70 Absatz 2 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz ( WpHG ) Provisionen, Gebühren und sonstige Geldleistungen sowie alle nichtmonetären Vorteile. Zu gängigen Arten von Zuwendungen siehe Infokasten „Beispiele für gängige Arten von Zuwendungen“.
Was sind geringfügig nicht-monetäre Vorteile?
Das sind diejenigen Zahlungen und anderen geldwerten Vorteile, die einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen nicht unmittelbar von Seiten des Kunden, sondern von einem Dritten zugutekommen. Die Regulierung sieht die damit verbundene potenzielle Anreizwirkung kritisch.
Was sind gewährte Zuwendungen?
Unter Zuwendung (englisch inducements) versteht man im Bankenaufsichtsrecht Provisionen, Gebühren oder sonstige geldwerten und nicht monetären Vorteile, die ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen von einem Dritten annimmt oder vom Wertpapierdienstleistungsunternehmen einem Dritten gewährt werden.
Was sind Zuwendungen Aktien?
Die Zuwendung zahlt der Fondsanbieter, sie ist bekannt unter dem Begriff Bestandsprovision. Banken dürfen sie auch kassieren, wenn sie nicht beraten haben. Nach Mifid II ist es so geregelt, dass die Banken keine Provisionen annehmen dürfen, sofern diese nicht der Qualitätsverbesserung dienen.
Was sind erhaltene Zuwendungen?
Zuwendungen sind Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie alle nichtmonetären Vorteile, die im Zusammenhang mit der Wertpapierdienstleistung von Dritten gewährt oder an Dritte gezahlt werden.