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Was sind naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen?
Die Eingriffe in den Naturhaushalt, die im Rahmen von Bebauungsplänen ermöglicht werden, müssen im Rahmen der Planung untersucht und im Umweltbericht dokumentiert werden. Sie sind nach § 1a Abs. 3 BauGB seit 1998 auszugleichen.
Wo gilt die Eingriffsregelung?
Die Eingriffsregelung (auch Eingriffs-Ausgleichs-Regelung) ist im deutschen Recht das bedeutendste Instrument zur Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes, das in der „Normal-Landschaft“ greift, also auch außerhalb naturschutzrechtlich gesicherter Gebiete.
Was versteht man unter Ausgleichsmaßnahmen?
Ausgleich ist ein Rechtsbegriff, dem die Fachtermini der Renaturierung bzw. Rekultivierung entsprechen. Unter Ausgleich versteht man eine Maßnahme, durch die die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild wieder hergestellt werden.
Wie darf eine Ausgleichsfläche genutzt werden?
Auf Ausgleichs- und Ersatzflächen müssen demnach Maßnahmen durchgeführt werden, welche die Flächen ökologisch aufwerten. Darunter fallen das Anlegen und die Pflege von Streuobstwiesen und Magerrasen oder auch die Renaturierung von Gewässern.
Was versteht man unter kompensationsgeschäften?
Kompensationsgeschäfte sind dadurch gekennzeichnet, dass Wirtschaftssubjekte bewusst wechselseitig Leistungen aneinander abgeben bzw. voneinander abnehmen, unabhängig davon, ob zusätzliche Zahlungsströme erfolgen oder nicht.
Was ist eine teilkompensation?
Bei der Teilkompensation (englisch partial compensation) wird ein Teil der Warenlieferungen durch Zahlung des Saldos ausgeglichen.
Was darf ich auf einer Ausgleichsfläche machen?
Wann ist ein Eingriff nach 14 BNatSchG vermeidbar?
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz liegt ein Eingriff (§ 14 BNatSchG) vor, wenn die Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder der mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehende Grundwasserspiegel verändert wird und diese Veränderung die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild …
Wann brauche ich eine ausgleichsfläche?
Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft wie sie durch die Ausweisung von Baugebieten im Rahmen der Bauleitplanung, durch den Straßen- oder Leitungsbau oder durch viele sonstige Vorhaben entstehen, erfordern Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.