Was sind Mutter und Tochtergesellschaften?

Was sind Mutter und Tochtergesellschaften?

Die Begriffe Mutter- und Tochterunternehmen sind bestimmte Rechtsbegriffe, die in den § 271 Abs. Danach handelt es sich bei Mutter- und Tochterunternehmen um verbundene Unternehmen, die in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens im Rahmen der Vollkonsolidierung einzubeziehen sind (§ 290 Abs. 1 Satz 1 HGB).

Was ist ein anderes Wort für eine Muttergesellschaft und deren Tochtergesellschaften?

Mutterunternehmen (auch Muttergesellschaft; englisch: parent company) ist im Konzernrecht ein Unternehmen, das durch konzerntypische Beziehungen mit einem oder mehreren anderen Unternehmen (Tochterunternehmen) verbunden ist und auf diese beherrschenden Einfluss ausüben kann.

Was ist die rechtliche Eigenständigkeit einer Tochtergesellschaft?

Die rechtliche Eigenständigkeit erleichtert auch das Management, da die Verantwortlichkeiten eindeutig zuzuordnen sind. Alternativ kann die Gründung einer Tochtergesellschaft die Vorstufe zu einem Verkauf darstellen.

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Was ist die gesetzliche Grundlage für eine Tochtergesellschaft?

Die gesetzliche Grundlage für die Tochtergesellschaft findet sich im § 290 Abs. 1 S. 1 Handelsgesetzbuch (HGB). Rechtlich gesehen handelt es sich bei einer Tochtergesellschaft um ein eigenständiges Unternehmen, das jedoch wirtschaftlich unselbständig ist. Es gibt kein Tochterunternehmen ohne übergeordnetes Mutterunternehmen, das Kontrolle ausübt.

Was ist die Beziehung zwischen Tochtergesellschaft und Muttergesellschaft?

Beziehung zwischen Tochtergesellschaft und Muttergesellschaft. Wie bereits erwähnt existiert zwischen der Mutter- und der Tochtergesellschaft ein Beherrschungsverhältnis. Da im Gesellschaftsrecht das Ganze, also alle Töchterunternehmen und die Muttergesellschaft, betrachtet werden müssen, wird hier stets von einer Holdinggesellschaft gesprochen.

Was versteht man unter dem Begriff Tochtergesellschaft?

Unter dem Begriff »Tochtergesellschaft« versteht man ein Konzern Unternehmen im Sinne von § 18 AktG 1965, das unter der einheitlichen Leitung der Obergesellschaft ( Muttergesellschaft) steht. Die Tochtergesellschaft kann ihrerseits einer Enkelgesellschaft vorgelagert sein.