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Was sind die Varianten von häuslicher Gewalt?
Nötigung, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Mord sind nur einige Varianten von häuslicher Gewalt. Die Opfer sind in den meisten Fällen Frauen. Begangen werden die Taten von den Partnern oder Ex-Partnern.
Was sind Betroffene von häuslicher Gewalt?
Betroffene sind häufig auch psychischer Gewalt wie Demütigungen, Drohungen, Einschüchterungen, sozialer Isolation oder wirtschaftlichem Druck durch den Täter oder die Täterin ausgesetzt. Meistens beginnt häusliche Gewalt schleichend. Umso wichtiger ist es, Warnsignale frühzeitig zu erkennen.
Wie setzen sie sich mit einer Beratungsstelle für häusliche Gewalt in Verbindung?
Setzen Sie sich mit einer Beratungs- oder Interventionsstelle für Häusliche Gewalt in Verbindung. Den Kontakt in Ihrer Nähe vermittelt Ihnen die Polizei oder das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 08000 116 016, rund um die Uhr und in vielen Sprachen.
Wie zeigt sich häusliche Gewalt?
Häusliche Gewalt zeigt sich in vielen Formen: Neben körperlicher Gewalt fällt auch sexuelle oder psychische Gewalt innerhalb einer bestehenden oder beendeten häuslichen Gemeinschaft bzw. Partnerschaft darunter; also zum Beispiel in einer Ehe, einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft.
Was sind die Opfer von häuslicher Gewalt?
Obwohl die Zahlen belegen, dass auch Männer häusliche Gewalt erleben, sind bei allen Delikten häuslicher Gewalt überwiegend Frauen die Opfer. Die genannte Statistik des Bundeskriminalamts zeigt, dass bei den Delikten Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexuelle Übergriffe mit über 98 Prozent fast ausschließlich Frauen betroffen sind.
Welche Gewaltanwendungen werden ausgeschlossen?
Gewaltanwendungen gegen Sachen werden ausgeschlossen (siehe „Sachbeschädigung“ in der Rubrik “ Straftaten“ oder “ Vermögen“ ). Straftaten können je nach Art und Schwere in verschiedene Kategorien unterteilt werden. Eine grobe Unterscheidung wird so zwischen schweren und minderschweren Gewaltstraftaten gemacht.
Was ist eine grobe Unterscheidung zwischen schwerer und minderschwerer Gewalt?
Eine grobe Unterscheidung wird so zwischen schweren und minderschweren Gewaltstraftaten gemacht. Schwere Gewalt (angewandt): vorsätzliche Tötung, Mord, Totschlag, Kindestötung, schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Raub mit qualifizierter Einwirkung auf das Opfer (Art. 140 Ziff. 4), Geiselnahme, Vergewaltigung.