Was sind die Tater und Opfer dieser jugendtypischen Gewaltdelikte?

Was sind die Täter und Opfer dieser jugendtypischen Gewaltdelikte?

Täter und Opfer dieser jugendtypischen Gewaltdelikte sind ganz überwiegend ebenfalls junge Menschen. Richtet sich die Gewalt gegen Sachen, spricht man von Sachbeschädigung.

Welche Ursachen sind für die Entstehung von Jugendgewalt?

Für die Entstehung von Jugendgewalt gibt es keine eindeutige Erklärung. Vielmehr scheinen Ursachen im Zu­sam­men­tref­fen mehrerer ungünstiger Faktoren und im Jugendalter selbst zu liegen. So vielschichtig das Phänomen Jugendgewalt ist, die Opfer sind in den meisten Fällen Gleichaltrige.

Was betrifft das Jugendstrafrecht für Jugendliche und Heranwachsende?

Das Jugendstrafrecht betrifft grundsätzlich nur Jugendliche (14-17 Jahre) und Heranwachsende (18-20 Jahre). Kinder (also Personen unter 14 Jahren) sind gemäß § 19 Strafgesetzbuch (StGB) schuldunfähig und demnach strafunmündig. Die Sondervorschriften im Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende…

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Wie steht im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund?

Grundsätzlich steht im Jugendstrafrecht aber der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Dies ist in § 2 JGG auch klar normiert, der eine solche ausdrückliche Zielbestimmung hat. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Rechtsfolgen und unter Beachtung des elterlichen Erziehungsrechts auch das Verfahren vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten.

Ist die Vollstreckung von einem Jugendarrest nicht mehr zulässig?

Ist seit Rechtskraft der Entscheidung bereits mehr als ein Jahr vergangen, ist die Vollstreckung von einem verhängten Jugendarrest nicht mehr zulässig (§ 87 Absatz 4 JGG). Wie viele Jugendarrestanstalten gibt es in Deutschland?

Welche Gegenstände sind im Jugendarrest verboten?

Alkohol, Fernsehen, Handy – die Jugendlichen müssen sich in Verzicht üben. Handy, Internet, Fernsehen, Fast Food, Alkohol … das alles ist zudem für die Jugendlichen im Jugendarrest tabu. Folgende Gegenstände sind außerdem für die Arrestanten regelmäßig während des Aufenthaltes verboten: