Was sind die steuerfreien Reiseaufwendungen?
Abgabenrechtliche Behandlung der steuerfreien Reiseaufwendungen. Sofern die Tages- und Nächtigungsgelder lohnsteuerfrei zu behandeln sind, sind diese auch von der Sozialversicherung, vom Dienstgeberbeitrag zum Familienausgleichsfonds (DB), vom Zuschlag zum DB und von der Kommunalsteuer befreit.
Welche steuerfreien Tagsätze gelten für Auslandsreisen?
Für Auslandstagesgelder gelten für jedes Land eigene steuerfreie Höchstsätze (siehe unser Infoblatt Auslandsreisekostensätze ). Seit 1.1.2008 erfolgt die Berechnung der steuerfreien Tagsätze für Auslandsreisen gleich wie bei Inlandsdienstreisen: Ab drei Stunden steht für jede angefangene Stunde ein Zwölftel des jeweiligen Auslandssatzes zu.
Ist die ehrenamtliche Tätigkeit steuerpflichtig?
Das kann sogar dann gelten, wenn die Zahlung für die ehrenamtliche Tätigkeit nicht steuerpflichtig ist. Es kommt auf die Art der Sozialleistung an, ob eine Anrechnung erfolgt oder nicht. Im einzelnen stellt sich die Frage der Hinzuverdienstgrenzen für folgende staatliche Leistungen:
Was sind die Reisegebühren der RGV?
RGV – Reisegebührenvorschrift 1955. 1. 2. die Nächtigungsgebühr in der Höhe von 15 €. (2) Die Tagesgebühr wird nach Tarif I berechnet: für die Dauer der Reisebewegung (Hinreise, Weiterreise, Rückreise), ausgenommen die Reisebewegung gemäß Abs. 3 lit. a; für die ersten 30 Tage des Aufenthaltes in derselben Ortsgemeinde;
Ist die Fahrtkosten mit dem eigenen PKW steuerfrei?
Bei Fahrtkosten mit dem eigenen Pkw des Arbeitnehmers braucht der Arbeitgeber nicht zu prüfen, ob der Ansatz des Schätzbetrags von 0,30 EUR pro gefahrenem Kilometer zu einer unzutreffenden Besteuerung führt. Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte darf kein steuerfreier Ersatz geleistet werden.
Ist die Erstattung von Verpflegungsmehraufwendungen unzutreffend?
Bei der Erstattung von Verpflegungsmehraufwendungen muss der Arbeitgeber nicht prüfen, ob der Ansatz von Pauschbeträgen zu einer unzutreffenden Besteuerung führt. Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf die Steuerfreiheit im Rahmen der gesetzlichen Pauschbeträge.
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