Was sind die organisatorischen Elemente der Verwaltung?
Hiermit sind die organisatorischen Elemente der Verwaltung gemeint, will heißen der Verwaltungsapparat, der sich in Verwaltungsorgane und Verwaltungsträger sowie in alle weiteren Verwaltungseinrichtungen strukturiert.
Was ist eine Gewaltenteilung in der Verwaltung?
In einer Gewaltenteilung wird die Spitze der Verwaltung immer einem gewählten Parlament gegenüber Rechenschaft ablegen müssen. So beispielsweise ein Bürgermeister gegenüber dem gewählten Gemeinderat. Otto Mayer, gestorben 1924, ein deutscher Hochschullehrer für Verwaltungsrecht:
Was ist eine Abteilung in der Kommunalverwaltung?
In der Kommunalverwaltung ist eine Abteilung eine Untergliederung eines Amtes, ein Sachgebiet eine Untergliederung einer Abteilung. Ein Abteilungsleiter einer Kommunalbehörde entspricht so eher einem Gruppenleiter der freien Wirtschaft, also einer Führungskraft mit sehr eingeschränkter Kompetenz.
Wie ist die staatliche Gewalt aufgeteilt?
Die staatliche Gewalt ist in mehrere Gewalten aufgeteilt: Die legislative (gesetzgebende), die exekutive (vollziehende) und die judikative (Recht sprechende) Gewalt sollen sich gegenseitig kontrollieren und staatliche Macht begrenzen. Der Bundestag ist nach dem Prinzip der Gewaltenteilung die gesetzgebende Gewalt (Legislative) in Deutschland.
Was bedeutet die zentrale Verwaltungsaufgaben?
Bei der Verteilung der Verwaltungsaufgaben existieren vier Konzepte. Zentralisation bedeutet, dass die mittleren und die oberen Ebenen der direkten, unmittelbaren Verwaltung, beispielsweise die Ministerien, die Aufgaben der Verwaltung übernehmen.
Was ist statische und dynamische Verwaltung?
Das statische (Erhaltung) und das dynamische (Förderung) sind auch Elemente der öffentlichen Verwaltung. Der Unterschied zwischen dem alltäglichen Begriff der Verwaltung und dem der öffentlichen Verwaltung liegt darin, dass letztere öffentliche Aufgaben erfüllt, die einem öffentlichen Interesse, nämlich dem Gemeinwohl dient.
Was ist die Definition der Verwaltung?
Demnach ist Verwaltung die Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch den Staat oder sonstiger Verwaltungsträger, die nicht der Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Regierung zuzurechnen ist (sog. negative Definition der Verwaltung).