Inhaltsverzeichnis
- 1 Was sind die Möglichkeiten der Arbeitsplatz-Überwachung?
- 2 Wie kann die Überwachung von Arbeitnehmern erfolgen?
- 3 Was wäre in der Arbeitsumgebung ein Fehler?
- 4 Wie reagieren die Mitarbeiter mit Konflikten untereinander?
- 5 Wie weit ist die Überwachung von Mitarbeitern untersagt?
- 6 Was sind die Interessen des Arbeitnehmers an der Überwachung?
Was sind die Möglichkeiten der Arbeitsplatz-Überwachung?
Und tatsächlich sind die technischen Möglichkeiten vielfältig: von der Videoüberwachung am Arbeitsplatz, dem Abhören von Mitarbeitern, dem Einsatz von GPS-Trackern etwa im Lieferverkehr oder der Überwachung des PCs über unterschiedlichste Softwarelösungen. Die Arbeitsplatz-Überwachung wird zunehmend vereinfacht, doch dadurch nicht legaler.
Wie kann die Überwachung von Arbeitnehmern erfolgen?
Die Überwachung von Arbeitnehmern kann aus den unterschiedlichsten Motivationen heraus erfolgen. Entweder, weil ihre Leistung auf den Prüfstand gestellt oder Verfehlungen aufgedeckt werden sollen. Die Überwachten müssen sich nicht alle Maßnahmen ihres Arbeitgebers gefallen lassen.
Was sind die Grundrechte bei der arbeitsplatzüberwachung?
Bei der Arbeitsplatzüberwachung sind zwei wichtige Grundrechte der Mitarbeiter zu berücksichtigen: der Datenschutz, der den Umgang mit den personenbezogenen Daten reguliert, und der Schutz der Privatsphäre. Auch am Arbeitsplatz hat nämlich nicht alles tatsächlich nur mit dem Beruf zu tun.
Warum ist eine Mitarbeiterüberwachung nicht zulässig?
Doch grundsätzlich gilt: Eine heimliche und umfassende Überwachung aller Arbeitnehmer durch ihren Arbeitgeber mit entsprechender Software ist nicht zulässig. Der Einsatz von Software oder anderen Mitteln zur Mitarbeiterüberwachung ist grundlegend nur in engem Rahmen und zumeist nur bei vorher erteilter Einwilligung durch die Angestellten möglich.
Was wäre in der Arbeitsumgebung ein Fehler?
In der Arbeitsumgebung müssen klare Gesetze und Regeln von der Führungsschicht an die Mitarbeiter vermittelt werden. Ein Fehler wäre es, wenn der Vorgesetzte seinen Mitarbeiter nicht genau mitteilt, was er wie erwartet.
Wie reagieren die Mitarbeiter mit Konflikten untereinander?
Wie die Mitarbeiter mit ihren Konflikte untereinander umgehen, ist laut der Studie sehr unterschiedlich. Rund 30 Prozent sagen nichts und behalten ihren Ärger für sich. 26 Prozent schicken eine Beschwerde-Mail zu einem verantwortlichen Kollegen oder den Chef.
Wie unterstützen Führungskräfte Konflikte am Arbeitsplatz?
Verschiedene, praxiserprobte Methoden, wie die Mediation, der Perspektiv-Wechsel, die Harvard-Methode oder eine Supervision können Führungskräfte darin unterstützen, Konfliktsituationen am Arbeitsplatz fair und einvernehmlich zu klären. Konflikte begleiten Menschen zeitlebens.
Welche Rechte hat der Arbeitgeber bei der Mitarbeiterüberwachung zu berücksichtigen?
Der Arbeitgeber hat bei der Mitarbeiterüberwachung immer die individuellen Rechte von Arbeitnehmenden, die Mitbestimmung des Betriebsrats und den Datenschutz zu berücksichtigen.
Wie weit ist die Überwachung von Mitarbeitern untersagt?
Das dürfte unter den wohl ohnehin in der Unterzahl befindlichen, überwachungswilligen Arbeitgebern den Großteil abschrecken . Doch grundsätzlich untersagt ist die Überwachung von Mitarbeitern dennoch nicht. Wie weit sie gehen darf und unter welchen Umständen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter auch heimlich überwachen dürfen, lesen Sie im Folgenden.
Was sind die Interessen des Arbeitnehmers an der Überwachung?
Die Überwachung muss verhältnismässig sein, d.h. die Interessen des Arbeitgebers an der Überwachung (Sicherheit des Personals oder Dritter, des Betriebs, überlebenswichtiger Betriebsmittel, Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben, Datensicherheit, oder Produktionsoptimierung) müssen diejenigen des Arbeitnehmers an der Nichtüberwachung überwiegen.
Wie ist die Überwachung der Arbeitnehmer zulässig?
Die Überwachung der Arbeitnehmer lässt sich auf diverse weitere Bestimmungen stützen, bspw. in Zusammenhang mit: Die Überwachung der Arbeitnehmer im Rahmen der gewöhnlichen Vertragserfüllung und zur Wahrnehmung von Pflichten aus dem Arbeitsvertrag und gegenüber Behörden ist zulässig.