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Was sind die Lohnforderungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens?
Allerdings sind die Lohnforderungen, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, privilegiert; sie sind „Masseverbindlichkeiten“. Das bedeutet, dass sie vollumfänglich – und vor den Insolvenzforderungen – aus der Insolvenzmasse erfüllt werden müssen.
Warum muss ein Insolvenzverwalter bezahlt werden?
Es muss ein Insolvenzverwalter bezahlt werden, es fallen Kosten an, um die Wertgegenstände zu versteigern und so weiter. Bevor das Verfahren gestartet wird, prüft das Amtsgericht also, ob sich die Mühe überhaupt lohnt. Dazu wird erstmal geschaut, ob im Unternehmen genug Geld vorhanden ist, um alle Kosten für das Verfahren zu bezahlen.
Wann endet das Insolvenzverfahren?
Alles hat ein Ende – auch das Insolvenzverfahren. Es endet gewöhnlich dann, wenn sein Zweck erreicht und die Gläubiger aus dem pfändbaren Schuldnervermögen, der Insolvenzmasse, befriedigt wurden. Diese „reguläre“ Beendigung ist in § 200 Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Allerdings kann ein Insolvenzverfahren auch vorzeitig aufgehoben werden.
Was darf das Gericht bei der Insolvenz entscheiden?
Bei der Prüfung darf das Gericht aufgrund eigener Sachkenntnis entscheiden, soweit die vorliegenden Unterlagen für eine Entscheidungsfindung ausreichen. Bei Regelinsolvenzverfahren („Unternehmensinsolvenzen“, „IN-Verfahren“) wird in der Regel aber zuvor ein Sachverständigengutachten angefordert.
Wie funktioniert das Insolvenzverfahren?
Das Insolvenzverfahren dient der geregelten Abwicklung der Schulden, um jeden einen Neuanfang zu ermöglichen. Hier finden Sie Informationen zum Ablauf eines Insolvenzverfahren bis hin zur Restschuldbefreiung sowohl für die Privatinsolvenz als auch für das Regelinsolvenzverfahren.
Was ist vereinfachte Insolvenz?
Das vereinfachte Insolvenzverfahren erfolgt nur bei der Einleitung der Privatinsolvenz. Es bedeute in Prinzip, dass Ihr vorhandenes pfändbares Einkommen, nach Abzug der Verfahrens- und Insolvenzverwalterkosten, an die Forderungsinhaber verteilt wird. Wenn Sie kein pfändbares Einkommen erzielen kann der Treuhänder auch nichts verteilen.
Welche Rechtswirkung hat die Aufhebung des Insolvenzverfahrens?
Rechtswirkungen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens: Der Schuldner ist über sein Vermögen in der Regel wieder frei verfügungsberechtigt. Er wird nur insoweit von seinen Verbindlichkeiten befreit, als die Quote an die Insolvenzgläubiger ausbezahlt wurde.