Was sind die langfristigen Folgen schlechter Arbeitsbedingungen?

Was sind die langfristigen Folgen schlechter Arbeitsbedingungen?

Die langfristigen Folgen schlechter Arbeitsbedingungen sind Krankheit und die Gefahr eines dauerhaften Ungleichgewichts (vgl. Tempel/Ilmarinen 2013). Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit zu handeln, um die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten und die Produktivität sowie die Qualität der Arbeit zu gewährleisten.

Sind die Arbeitsanforderungen mit den individuellen Leistungen im Gleichgewicht?

Sind die vom Unternehmen gestellten Arbeitsanforderungen mit den individuellen Leistungsvoraussetzungen im Gleichgewicht, liegt eine gute Arbeitsfähigkeit und eine gute Produktivität und Qualität der Arbeit vor. Bei einem Ungleichgewicht ist die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt.

Was ist eine wirksame und nachhaltige Handlungshilfe für die Arbeitsfähigkeit?

Eine wirksame und nachhaltige Handlungshilfe für die Wiederherstellung, den Erhalt und die Förderung der Arbeitsfähigkeit ist das auf dem finnischen Arbeitsfähigkeitskonzept basierende „Haus der Arbeitsfähigkeit“ (vgl. Tempel/Ilmarinen 2013).

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Was ist eine gute Arbeitsfähigkeit?

Gute Arbeitsfähigkeit benötigt ein stabiles Fundament. So bildet die physische und psychische Gesundheit das erste Stockwerk für das Haus der Arbeitsfähigkeit. Beispielhafte Themen sind körperliche und mentale Leistungsfähigkeit, Erhalt und Förderung von Ressourcen und Unterstützungsmöglichkeiten.

Was ist die Arbeitsunfähigkeit der Arbeitslosen?

Arbeitsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Versicherte wegen seiner Erkrankung seine gegenwärtige Tätigkeit aktuell nicht ausüben kann. (Arbeitslose sind arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt auch leichte Arbeiten nicht mehr in dem zeitlichen Umfang verrichten können, für den sie sich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt haben.)

Wie kann ich eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden?

Beschäftigte können eine drohende Arbeitslosigkeit abwenden. Junge Menschen ohne Berufsausbildung können sich damit auf eine Ausbildung vorbereiten. Alle Maßnahmen von Arbeitsagenturen und Jobcentern sind gesetzlich geregelt in den Sozialgesetzbüchern II, III und IX.