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Was sind die Kündigungsarten?
Im einzelnen kommen als Kündigungsarten in Betracht: die ordentliche („normale“) Kündigung. die außerordentliche (oft fristlose) Kündigung aus wichtigem Grund. die Änderungskündigung (einzelne Arbeitsbedingungen sollen geändert werden).
Wie spreche ich als Arbeitgeber eine Kündigung aus?
Der zentrale Satz muss immer lauten: «Hiermit kündige ich Ihnen, Frau Meier, fristgerecht zum …». Formulieren Sie Ihre Kündigungsbotschaft klar und deutlich. Sprechen Sie von Trennung, Kündigung oder Aufhebung. Drücken Sie Ihr ehrliches Mitgefühl aus, indem Sie beispielsweise sagen: «Es tut mir wirklich leid».
Was ist eine Kündigung?
Was ist eine Kündigung? Mit einer Kündigung wird durch einen von zwei Vertragspartnern, Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis beendet. Es kommt, im Gegensatz zu einem Aufhebungsvertrag, nicht darauf an, ob der Betroffene mit der Kündigung einverstanden ist. Die Kündigung ist eine einseitige Entscheidung.
Ist eine Kündigung „bedingungsfeindlich“?
Nicht lediglich ein Kürzel. Außerdem ist eine Kündigung „bedingungsfeindlich“. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber keinesfalls eine Kündigung unter einer Bedingung erklären darf, auf deren Eintritt der Arbeitnehmer keinen Einfluss hat. Sie haben eine ordentliche Kündigung erhalten, wollen es damit aber nicht auf sich beruhen lassen.
Was ist der Rechtsbegriff der Kündigung von einem Arbeitsvertrag?
Mit dem Rechtsbegriff der Kündigung von einem Arbeitsvertrag wird eine einseitige Willenserklärung beschrieben. Diese ist empfangsbedürftig und beendet das Arbeitsverhältnis nach dem Willen des Kündigenden. Sie greift unmittelbar nach Ablauf der Kündigungsfrist, die im Arbeitsrecht ausführlich beschrieben wird.
Wie kann eine ordentliche Kündigung erfolgen?
Die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung hängt von einigen Voraussetzungen ab. Zum einen muss die Kündigung gemäß § 623 BGB zwingend schriftlich erfolgen. Ein Fax oder eine E-Mail reichen nicht aus. Auf dem Kündigungsschreiben muss demnach eine Unterschrift des Kündigungsberechtigten vorhanden sein, die den Namen erkennen lässt.