Was sind die Grundlagen einer geheimen Wahl?
Gesetzliche Grundlagen der geheimen Wahl Bei einer Briefwahl kann das Wahlgeheimnis eingeschränkt sein. Das Wahlgeheimnis ist einer der Grundpfeiler des demokratischen Wahlrechts. Ziel ist es, dass niemand nachprüfen kann, für welche Partei bzw. welchen Kandidaten sich eine Person entschieden hat.
Was ist das geheime Wahlgeheimnis?
Gesetzliche Grundlagen der geheimen Wahl. Bei einer Briefwahl kann das Wahlgeheimnis eingeschränkt sein. Das Wahlgeheimnis ist einer der Grundpfeiler des demokratischen Wahlrechts. Ziel ist es, dass niemand nachprüfen kann, für welche Partei bzw. welchen Kandidaten sich eine Person entschieden hat.
Wer gegen das Wahlgeheimnis verstößt?
Wer gegen das Wahlgeheimnis verstößt, begeht eine Straftat. Beim Wahlgeheimnis handelt es sich um einen Grundstein demokratischer Wahlen. Daher müssen Personen, die das Wahlgeheimnis verletzen, mit Sanktionen rechnen. Wer sich über die im Zuge einer Wahl erfolgte Stimmabgabe einer anderen Person Kenntnis verschafft, begeht eine Straftat.
Was sind Maßnahmen zur Wahrung des Wahlgeheimnisses?
Der Gesetzgeber zudem schreibt vor, dass Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Wahrung des Wahlgeheimnisses zu gewährleisten. Konkret heißt es dazu unter § 33 Abs. 1 Bundeswahlgesetz (BWahlG): Es sind Vorkehrungen dafür zu treffen, dass der Wähler den Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und falten kann.
Was ist die Sitzverteilung bei der Wahl?
Sitzverteilung, bei der das Stimmen-zu-Mandate-Verhältnis vor der Wahl festgelegt wird, wogegen die Gesamtmandatszahl sich erst nach der Wahl ergibt. Behinderte dürfen wählen. Nur wenn zur Besorgung aller Angelegenheiten eine Betreuung eingerichtet ist, besteht kein Wahlrecht.
Wie können Wahlberechtigten das Wahlrecht entzogen werden?
Nur in Ausnahmefällen kann Wahlberechtigten das Wahlrecht entzogen werden. Dies gilt für politische Straftaten und Personen, bei denen für alle Angelegenheiten eine Betreuung eingerichtet ist. Bisher kamen fünf Berechnungsverfahren für die Stellenanteile der Fraktionen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages zum Zuge.