Was sind die Grunde fur die Insolvenz?

Was sind die Gründe für die Insolvenz?

Gründe für die Insolvenz kurz zusammengefasst Für Unternehmen ist die Überschuldung ein Insolvenzgrund. Liegt einer der Insolvenzgründe vor, müssen Unternehmen zwingend einen Insolvenzantrag stellen. Privatpersonen rutschen häufig durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung oder unwirtschaftliches Verhalten in der Schuldenfalle.

Wie empfiehlt sich eine private Insolvenz?

Eine private Insolvenz empfiehlt sich jedoch in der Regel, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht dazu in der Lage sein wird, seine Schulden in der näheren Zukunft aus eigener Kraft zu begleichen. Doch wie kann es dazu kommen, dass eine Person ihren fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen kann?

Welche Fehler führen zur Insolvenz des Unternehmens?

Viele Fehler, die zur Insolvenz des Unternehmens führen, werden in der Personalplanung gemacht. Beispielsweise sollte der Personalbestand auch die Umsatzzahlen widerspiegeln, das heißt bei Umsatzrückgängen sollten Sie flexibel reagieren können. Hierfür sind beispielsweise Verträge mit freien Mitarbeitern geeignet.

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Ist die Angst vor der Insolvenz zu spät?

Tut es aber eben nicht. Auch die Angst vor Bloßstellung im Bekanntenkreis und in der Branche sei einer der häufigsten Gründe für den (zu) späten Antrag. Viel zu oft wird dabei die drohende Insolvenz offenbar noch als „Krise“ eingestuft.

Wann muss ein Insolvenzgrund vorliegen?

Damit das Amtsgericht dem Antrag für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nachkommt, muss ein Insolvenzgrund vorliegen. Laut der Insolvenzverordnung (InsO) gibt es drei mögliche Insolvenzgründe: die Zahlungsunfähigkeit (§17 InsO), die drohende Zahlungsunfähigkeit (§18 InsO) oder die Überschuldung (§19 InsO).

Wie vergleicht das Insolvenzgericht die Vermögensgegenstände?

Im Gegensatz zur Zahlungsunfähigkeit nimmt die Überschuldung das gesamte Vermögen des Unternehmens in den Blick. Das Insolvenzgericht vergleicht die Aktiva und die Passiva der Unternehmensbilanz. Es legt dabei allerdings die tatsächlichen Werte der Vermögensgegenstände zugrunde, nicht die Buchwerte.