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Was sind die Grenzwerte im Strahlenschutzgesetz?
BfS – Strahlenschutz – Grenzwerte im Strahlenschutz Im Strahlenschutzgesetz und in der Strahlenschutzverordnung sind Dosisgrenzwerte für die allgemeine Bevölkerung und für beruflich strahlenexponierte Personen festgelegt.
Ist indirekte Diskriminierung strafbar?
Mittelbare oder indirekte Diskriminierung ist der Fall, wenn sich scheinbar neutrale Regelungen diskriminierend auswirken. Gemäß verschiedener Gesetze, die zum Schutz von Minderheiten gedacht sind, ist Diskriminierung strafbar.
Warum beruht die Diskriminierung auf Vorurteilen?
Diskriminierung beruht meist auf Vorurteilen. Vorurteile sind Annahmen, die man von einer bestimmten Menschengruppe hat, meist sogar ohne die Menschen zu kennen. Dass Menschen Vorurteile haben ist ganz normal. Es ist aber wichtig zu wissen, dass diese ganz oft nicht stimmen und schon gar nicht für eine ganze Gruppe.
Was ist eine unmittelbare Diskriminierung?
Es gibt verschiedene Arten der Diskriminierung durch eines in §1 AGG genannten Benachteiligungsmerkmals. Untersagt ist jedoch die unmittelbare ebenso wie die mittelbare Diskriminierung. 1. Unmittelbare Diskriminierung Die unmittelbare Diskriminierung ist die am leichtesten erkennbare und fassbare Form der Benachteiligung.
Ist ionisierender Strahlung gerechtfertigt?
Generell muss jede Anwendung ionisierender Strahlung gerechtfertigt sein und die Strahlenbelastung muss auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich gehalten werden. Im Strahlenschutzgesetz und in der Strahlenschutzverordnung sind Dosisgrenzwerte für die allgemeine Bevölkerung und für beruflich strahlenexponierte Personen festgelegt.
Was sind die Grenzwerte für Strahlenbelastungen im Kernkraftwerk?
Sie betragen 15 Millisievert im Kalenderjahr für die Augenlinse und 50 Millisievert im Kalenderjahr für die Haut. Auch bei der Planung von Schutzmaßnahmen gegen Störfälle in einem Kernkraftwerk sind Grenzwerte für die Strahlenbelastungen, die aus der Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung…
Was sind die Grenzwerte für medizinische Strahlenanwendungen?
Medizinische Strahlenanwendungen sind von diesen Begrenzungen ausgeschlossen. Für Strahlung aus natürlichen Quellen existiert derzeit kein gesetzlicher Dosisgrenzwert. Die Grenzwerte für die Organ-Äquivalentdosis („Organdosis“) für die Bevölkerung sind in § 80 (2) des Strahlenschutzgesetzes festgelegt.