Inhaltsverzeichnis
Was sind die gesetzlichen Arbeitszeiten?
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Was regelt das Arbeitszeitschutzgesetz?
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt die Höchstgrenzen für die wöchentliche Arbeitszeit fest, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Pro Woche darf ein Arbeitnehmer nach dem Gesetz höchstens 48 Stunden arbeiten, und zwar für 48 Wochen im Jahr, da ihm gesetzlich mindestens vier Wochen Urlaub zustehen.
Paragraf 10 ArbZG regelt, für welche Berufsgruppen die Einschränkung auf Sonn- und Feiertagsarbeit nicht anwendbar ist. Grundsätzlich gilt, dass Arbeitnehmer gemäß Paragraf 9 Arbeitszeitgesetz an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit zwischen 0:00 Uhr und 24:00 nicht zu beschäftigen sind.
Wie lange ist die gesetzliche Arbeitszeit erlaubt?
Die gesetzliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden täglich. Höchstens und ausnahmsweise sind 10 Stunden erlaubt, die innerhalb von maximal sechs Monaten ausgeglichen werden müssen. Wöchentlich darf in der Regel nicht mehr als 48 Stunden gearbeitet werden. Im Monat sind das 192 Stunden.
Wie lange dauert eine werktägliche Arbeitszeit?
Grundsatz: Tägliche Arbeitszeit von höchstens 8 Stunden. Aber: Verlängerung der Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz bis auf 10 Stunden möglich. § 3 Arbeitszeitgesetz ermöglicht aber auch die Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit auf 10 Stunden. Die wöchentliche Obergrenze beträgt also 6 x 10 Stunden = 60 Stunden.
Wie lange darf die tägliche Arbeitszeit ausgeglichen werden?
Die tägliche Arbeitszeit darf auf 10 Stunden ausgeweitet werden, muss aber im Zeitraum von 24 Wochen auf die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden ausgeglichen werden. Arbeitet eine Person beispielsweise aufgrund eines hohen Arbeitsaufkommens eine Woche lang 10 Stunden täglich, summiert sich deren werktägliche
Wie lange darf die Arbeitszeit von 48 Stunden überschritten werden?
Für alle Ausnahmen durch die Aufsichtsbehörde gilt, dass die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden im Durchschnitt von 24 Wochen (6 Monaten) nicht überschritten werden darf ( §15 (4) ArbZG ). Für die folgenden Arbeitnehmergruppen sind Sonderregelungen zu beachten: