Was sind die Begriffe Überstunden und Mehrarbeit?
In vielen Arbeitsverträgen werden die Begriffe „Überstunde“ und „Mehrarbeit“ synonym verwendet. Das ist aber nicht ganz korrekt. Denn während mit Überstunden die Zeit gemeint ist, die ein Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag zu viel leistet, beschreibt Mehrarbeit die Zeit, die über den Rahmen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) hinaus gearbeitet wird.
Was gibt es zwischen Überstunden und Überstunden?
Juristisch gesehen gibt es zwischen diesen beiden aber tatsächlich einen Unterschied: Gemäß Definition ist von Überstunden dann die Rede, wenn Ihre Tätigkeit die Arbeitszeit überschreitet, welche Sie Ihrem Arbeitgeber vertraglich schulden.
Was ist die Überstundenregelung im Arbeitsrecht?
Die Überstundenregelung im Arbeitsrecht. Wird ein Arbeitsverhältnis eingegangen, einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel vorab über die Konditionen der geschäftlichen Beziehung. Die genaue Ausgestaltung wird in einem Arbeitsvertrag festgehalten.
Wie werden Überstunden bezahlt?
Die Grundregel lautet: Überstunden werden bezahlt. Zeitausgleich statt Geld bekommen Sie nur dann, wenn Sie dies vereinbart haben. Sie können auch eine Kombination vereinbaren, zum Beispiel, dass Sie die Grundstunde bezahlt erhalten und für den Zuschlag Zeitausgleich bekommen.
Die Begriffe Überstunden / Mehrarbeit werden sehr oft in einen Topf geworfen. Im Wesentlichen sagen sie auch das Gleiche aus. Es wird mehr gearbeitet als vereinbart. Der Unterschied liegt in der Lage dieser Zeiten. Überschreitung der Arbeitszeit, die im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist, bis zur gesetzlichen Obergrenze (10 Stunden)
Wie werden Überstunden und Überstunden geregelt?
Grundsätzlich werden Mehrarbeit und Überstunden im §7 TVöD (Sonderformen der Arbeit) geregelt. Der Tarifvertrag öffentlicher Dienst regelt die Begriffe Überstunde und Mehrarbeit anders, als das Privatrecht: Eine Überstunde (zuschlagspflichtig) nach TVöD liegt vor, wenn:
Wie werden Mehrarbeit und Überstunden geregelt?
Grundsätzlich werden Mehrarbeit und Überstunden im §7 TVöD (Sonderformen der Arbeit) geregelt. Der Tarifvertrag öffentlicher Dienst regelt die Begriffe Überstunde und Mehrarbeit anders, als das Privatrecht: