Was sind die Aufgaben eines Kinderpflegers?

Was sind die Aufgaben eines Kinderpflegers?

Das Tätigkeitsprofil umfasst Versorgungsaufgaben, erzieherische Tätigkeiten, pflegerische Aufgaben und die Unterstützung des kindlichen Spiels. Basteln, Malen und Singen sind feste Bestandteile des Berufs. Aber auch die Zubereitung von Mahlzeiten oder die Hilfe bei der Körperpflege gehören dazu.

Wie viel verdient eine Kinderpflegerin NRW?

Gehalt Kinderpflegerin / Kinderpfleger in Nordrhein-Westfalen

Region 1. Quartil Mittelwert
Aachen 2.212 € 2.587 €
Bielefeld / Paderborn 1.919 € 2.244 €
Bochum / Herne / Recklinghausen 1.806 € 2.190 €
Bonn 2.360 € 2.760 €

Was sind die Einsatzgebiete von Kinderpflegern?

Die Einsatzgebiete von Kinderpflegern sind sehr verschieden. Viele arbeiten in Kinderkrippen, Kindergärten oder Kinderhorten. Dort kümmern sie sich um Kinder einer bestimmten Altersgruppe. Aber auch in Kinderheimen und Wohnheimen für Menschen mit Behinderung finden sie eine Beschäftigung.

Welche Einrichtungen sind für Kinderpfleger geeignet?

Daneben kommen Ganztagesschulen, Erholungs- und Ferienheime, Kinderkrankenhäuser und Kinderkliniken als Arbeitgeber in Frage. Außerdem möglich: In manchen Fällen erhalten Kinderpfleger eine Anstellung in privaten Haushalten mit Kindern. Kinderpfleger ist ein sehr abwechslungsreicher Beruf. Der Alltag mit Kindern lässt sich vielseitig gestalten.

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Was sind die Grundlagen für die Ausbildung zum Kinderpfleger?

Während der Ausbildung zum Kinderpfleger erwirbst du das notwendige Fachwissen und praktische Fähigkeiten für deinen künftigen Beruf. Unter anderem stehen Fächer wie Sozialpädagogik, Entwicklungspsychologie, Kunst- und Werkerziehung, Musik, Bewegungslehre, Hauswirtschaft, Nahrungszubereitung und Gesundheitslehre auf dem Lehrplan.

Was ist Tagespflege für ein kleines Kind?

Tagespflege: ermöglicht die individuelle Betreuung eines kleinen Kindes (z.B. bei einer Tagesmutter), wenn keine Kindertagesstätte in Frage kommt (z.B. bei Überschneidung der Öffnungszeiten mit der Arbeitszeit der Eltern). Wochenpflege: für fünf Tage und Nächte pro Woche (z.B. bei Schichtdienst der Eltern), meist nur kurzzeitig und vorübergehend.