Was sind die 4 Hauptaufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung?

Was sind die 4 Hauptaufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung?

Leistungen zur Krankheitsverhütung (Aufklärung, Beratung, Früherkennung) Leistungen bei Krankheit (ärztliche/zahnärztliche Versorgung, häusliche Krankenpflege, Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln) Leistungen bei Mutterschaft (Schwangerschaft, Abbruch der Schwangerschaft, Mutterschaftshilfe)

Welche Aufgaben hat der GKV Spitzenverband?

Der GKV-Spitzenverband ist für alle wettbewerbsneutralen Aufgaben der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland, Europa und auf internationaler Ebene der GKV verantwortlich, bei denen gemeinsam und einheitlich gehandelt werden muss.

Was ist die gesetzliche Krankenversicherung?

Ziel der GKV. Die gesetzliche Krankenversicherung dient der Absicherung des Versicherten und seiner Familie im Falle der Krankheit. Ausgenommen sind dabei Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, die im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung behandelt werden.

Welche Krankenversicherungen gibt es in Deutschland?

Die Krankenversicherung erstattet für die Versicherten die Kosten (voll oder teilweise) für die Verhütung, Früherkennung und Behandlung bei Erkrankungen und bei Mutterschaft. In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Private Krankenversicherung (PKV).

LESEN SIE AUCH:   Was tun wenn man Sendungsnummer verloren hat DHL?

Wer ist pflichtversichert im Krankheitsfall?

Pflichtversichert sind auch jene, die keinen anderen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und die vor dem Eintreten dieses Zustands in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Haben diese den Wohnsitz bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland besteht Versicherungspflicht.

Wie werden die Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung wahrgenommen?

Von den Krankenkassen (auch gesetzliche Krankenkassen genannt) werden die Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung nach Maßgabe des SGB V wahrgenommen.