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Was sagt man wenn man sich krank meldet von der Schule?
Der häufigste und ein vom Gesetz her abgedeckter Grund, nicht zur Schule zu gehen, ist natürlich Krankheit. Am ersten Tag der Erkrankung sollte möglichst früh die Schule darüber informiert werden, warum der Schüler überhaupt fehlt. Das kann per Telefon (0581-97651-00) oder per FAX (0581-97651-23) erfolgen.
Was passiert wenn man in der Schule nicht anruft?
Wer dies nicht tut, der fehlt unentschuldigt, was einen Verstoß gegen die Schulpflicht darstellt. Man sollte sich deshalb immer sofort krankmelden und dann auch eine Entschuldigung nachsenden, damit diese rechtzeitig zugeht.
Wie kann man eine Krankmeldung schreiben?
Muster Krankmeldung: Melden Sie sich per E-Mail krank, könnte der Text etwa so lauten: “Sehr geehrter Herr XY, Leider bin ich heute krank und kann nicht zur Arbeit kommen. Ich werde jetzt zum Arzt gehen / Ich habe einen Arzttermin um 10 Uhr und melde mich, sobald ich weiß, wie lange ich krankgeschrieben sein werde.
Kann das Kind nicht in die Schule gehen?
Wenn das Kind erkrankt und nicht in die Schule gehen kann, so bringt es den Tagesablauf der Eltern durcheinander. Die Eltern oder zumindest eines der Elternteile muss dann zu Hause bleiben und sich um das Kind kümmern. Und das ist auch ihr gutes Recht.
Was gilt laut Arbeitsrecht für kranke Kinder?
Das gilt laut Arbeitsrecht, wenn Ihr Kind krank ist Bis zu drei freie Tage, wenn das Kind krank ist. Der Arbeitgeber hat Arbeitnehmern/innen mit Familienpflichten gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses die zur Betreuung kranker Kinder erforderliche Zeit im Umfang bis zu drei Tagen freizugeben (Art. 36 Abs. 3 ArG).
Wie geht es mit der Krankmeldung beim Lehrer?
Am besten beim Sekretariat, denn so landet die Information schnell beim Lehrer. Für drei Tage geht es in Ordnung, wenn Sie Ihr Kind selbst krank melden. Geben Sie hier eine ordentlich geschriebene Krankmeldung beim nächsten Schultag mit. Ist Ihr Kind aber über mehr als drei Tage krankgeschrieben, gehen Sie zum Kinderarzt.
Wie lange ist die freie Zeit für das Kind krank?
Bis zu drei freie Tage, wenn das Kind krank ist. Der Arbeitgeber hat Arbeitnehmern/innen mit Familienpflichten gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses die zur Betreuung kranker Kinder erforderliche Zeit im Umfang bis zu drei Tagen freizugeben (Art. 36 Abs. 3 ArG). Als Familienpflichten gelten «die Erziehung von Kindern bis 15 Jahren sowie die