Was regelt eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Was regelt eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag zwischen scheidungswilligen Ehegatten, in dem Regelungen für eine Scheidung getroffen werden. Die Ehegatten einigen sich über das Sorgerecht, regeln den Kindesunterhalt, einigen sich über die Verteilung des Vermögens und Hausrates.

Was regelt eine trennungsvereinbarung?

Bei einer Trennungsvereinbarung handelt es sich um einen Vertrag zwischen Ehepartnern, der wichtige Vereinbarungen für die Zeit der Trennung enthält. Dabei werden finanzielle sowie persönliche Belange geregelt, wie z. B. Sorgerecht, Kindesunterhalt und die Verteilung des Hausrats.

Ist die Trennungsvereinbarung frei?

Grundsätzlich sind die Ehegatten völlig frei, bei der Erstellung einer Trennungsvereinbarung Regelungen zu treffen. Jedoch gibt es Grenzen. So darf die Vereinbarung nicht sittenwidrig sein oder einen Ehegatten unangemessen benachteiligen.

Was ist wichtig für den Abschluss einer Trennungsvereinbarung?

Wichtige Voraussetzung für den Abschluss einer Trennungsvereinbarung ist die Zustimmung des anderen Ehegatten. Ohne dessen Einverständnis ist der Abschluss einer einvernehmlichen Vereinbarung nicht möglich. Eine Trennungsvereinbarung muss nicht zwingend notariell beurkundet werden.

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Was regelt die Trennungsvereinbarung nach der Scheidung?

Im Gegensatz zur Trennungsvereinbarung regelt die Scheidungsfolgenvereinbarung (oder Scheidungsvereinbarung) die Scheidungsfolgen. Kurz gesagt: Die Regelungen der Trennungsvereinbarung gelten von der Trennung bis zur Scheidung, die der Scheidungsfolgenvereinbarung nach der Scheidung.

Wie kann ich eine Trennungsvereinbarung Aufsetzen?

Eine Trennungsvereinbarung kann das Ehepaar ohne einen Anwalt und ohne Gericht aufsetzen. Die Trennungsvereinbarung soll helfen, verbindliche Abmachungen zu treffen und sich daran zu halten. Hält sich ein Ehegatte nicht daran, oder ist von vornherein keine Einigung möglich, kann jeder Ehegatte ein Eheschutzverfahren beim Gericht einleiten.