Was regelt den Urheberrechtsschutz von Software?

Was regelt den Urheberrechtsschutz von Software?

Urheberrechtsschutz von Software in der Übersicht 1 Gesetzliche Regelungen und Rechtsentstehung Den urheberrechtlichen Schutz von Computerprogrammen regeln § 2 Abs. 1 Nr. 2 Computerprogramm vs. Idee – was ist geschützt? 3 Inhaber des Urheberrechts Urheber des Computerprogramms ist nach § 7 UrhG stets dessen Schöpfer. Weitere Artikel…

Wie ist der urheberrechtlichen Schutz von Computerprogrammen geregelt?

Der Gesetzgeber hat den urheberrechtlichen Schutz von Computerprogrammen in den §§ 69a-g UrhG besonders geregelt. Gemäß § 69a Abs. 3 Satz 1 UrhG werden Computerprogramme geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind.

Ist das Urheberrecht nicht geschützt?

Geschützt sein kann beispielsweise Maschinencode, Objektcode und Quellcode inklusive Entwurfsmaterial wie Ablaufplänen oder Struktogrammen. Urheberrechtlich nicht geschützt sind grafische Benutzeroberflächen eines Computerprogramms (EuGH, Urteil vom 22.12.2010, Az. C 393/09 ), vor allem aber die dem Programm zugrunde liegende Ideen und Grundsätze.

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Warum gilt das Software-Urheberrecht für Webseiten?

Das Software-Urheberrecht gilt nicht für Webseiten. Für Softwareentwickler und Programmierer besteht sowohl die Möglichkeit einer körperlichen als auch einer unkörperlichen Verwertung. Können oder wollen sie diese Verwertung nicht selbst wahrnehmen, besteht die Möglichkeit der Übertragung von Nutzungsrechten bzw.

Was ist der Urheberrecht für ein Computerprogramm?

Der Code des Computerprogramms kann allerdings ggf. als Werk gelten. Ein weiteres Kriterium für den Schutz durch das Urheberrecht bei einem Buch oder auch bei allen sonstigen Werken ist die geistige Tätigkeit. Dabei handelt es sich vereinfacht ausgedrückt um die Umsetzung einer Idee.

Welche Werke sind urheberrechtlich geschützt?

Urheberrechtlich werden auch technische Zeichnungen geschützt. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme Werke der Musik pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke