Was pruft das Integrationsamt bei einer Kundigung?

Was prüft das Integrationsamt bei einer Kündigung?

Das Integrationsamt prüft vielmehr im Grunde nur, ob die beabsichtigte Kündigung ihren wahren Grund zumindest mittelbar in der Behinderung hat. Spielt die Behinderung für den Kündigungsentschluss keine Rolle, wird der schwerbehinderte Mensch wieder genauso behandelt, als ob er nicht behindert wäre.

Wann lehnt das Integrationsamt eine Kündigung ab?

Ein Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nur kündigen, wenn ihm dazu vorab die Zustimmung durch das Integrationsamt erteilt worden ist (§ 85 SGB IX). Eine ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamts ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

Welche Grade der Behinderung gelten für Menschen mit Behinderung?

► Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert. ► Arbeitnehmer mit einem GdB von 30 oder 40 können sich Schwerbehinderten gleichstellen lassen. ► Ist eine Schwerbehinderung ohne medizinisches Fachwissen offensichtlich zu erkennen – z. B. bei vollständiger Blindheit – ist kein amtlicher Nachweis notwendig.

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Wie kann eine Behinderung beantragt werden?

Eine Behinderung ab einem GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung; in diesem Fall kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, in den der GdB und gegebenenfalls die entsprechenden Merkzeichen eingetragen werden. Wie wird der GdB festgelegt? Der Grad der Behinderung wird auf Antrag durch ärztliche Gutachter bemessen.

Wie wird die Einstellung von begünstigten Behinderten befreit?

Für die Einstellung von begünstigten Behinderten wird der Dienstgeber bzw. die Dienstgeberin von der Kommunalsteuer, der Abgabe zum Familienlastenausgleichsfonds, der Handelskammerumlage und in Wien von der U-Bahn-Steuer befreit.

Wie werden die Behinderungen beurteilt?

Die Behinderungen und ihre Auswirkungen werden also insgesamt betrachtet, nicht als voneinander isolierte Beeinträchtigungen. Bei der Beurteilung wird vom höchsten Einzel- GdB ausgegangen, dann wird im Hinblick auf alle weiteren Funktionsbeeinträchtigungen geprüft, ob das Ausmaß der Behinderung dadurch tatsächlich größer wird.