Was passiert wenn ich während der Schwangerschaft kündige?
Kündigungen durch den Arbeitgeber seien während der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung generell unwirksam. Die Probezeit, die üblicherweise drei bis sechs Monate dauert, kann somit durch eine Schwangerschaft verkürzt werden.
Welche Voraussetzungen sind für eine Kündigung in der Schwangerschaft nicht erlaubt?
Gemäß § 17 Absatz 1 MuSchG ist eine Kündigung in der Schwangerschaft nicht erlaubt. Welche Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein? Dazu muss der Arbeitgeber jedoch von der Schwangerschaft gewusst haben oder spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens darüber informiert werden.
Was darf der Arbeitgeber in der Schwangerschaft kündigen?
Der Arbeitgeber darf nur dann in der Schwangerschaft kündigen, wenn die für den Arbeitgeber zuständige Aufsichtsbehörde hierfür ihre Zustimmung erteilt hat. Dies ergibt sich aus § 17 Abs. 2 MuSchG. Dass die Zustimmung vor der Kündigung erteilt sein muss, ergibt sich einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 17.06.2003 – 2 AZR 245/02.
Ist eine Kündigung während der Schwangerschaft eine Seltenheit?
Bedenken Sie: Eine Kündigung während der Schwangerschaft durch den Arbeitgeber ist eine absolute Seltenheit. Er muss sich grundsätzlich an das Kündigungsverbot halten, wenn es sich um eine schwangere Arbeitnehmerin handelt. Möchte diese jedoch von sich aus kündigen, findet das Mutterschutzgesetz keine Anwendung.
Kann eine betriebsbedingte Kündigung in der Schwangerschaft erfolgen?
Eine betriebsbedingte Kündigung in der Schwangerschaft darf jedoch ausschließlich in schriftlicher Form erfolgen und muss zudem den genehmigten und zulässigen Grund der Entlassung enthalten. Eine entsprechende Genehmigung erhalten Arbeitgeber bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (in Hessen z.