Was passiert wenn ich mit minusstunden kundige?

Was passiert wenn ich mit minusstunden kündige?

Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die von ihm angehäuften Minusstunden nicht vom Lohn abziehen. Der Arbeitgeber muss den vereinbarten Lohn voll zahlen, auch wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich Minusstunden angehäuft hat.

Was kann der Arbeitgeber bei minusstunden tun?

Arbeitgeber können die Zahl der zulässigen Minusstunden vorübergehend erhöhen, um ihren Mitarbeitern mehr Flexibilität zu ermöglichen. Das kann unter anderem dann helfen, wenn Sie Ihre Kinder für einen längeren Zeitraum zu Hause betreuen müssen, weil Kitas oder Schulen geschlossen sind.

Kann der Arbeitgeber die Minusstunden vom Lohn abziehen?

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber die Minusstunden vom Lohn abziehen, wenn diese vom Arbeitnehmer selbst verschuldet wurden. Ist der Arbeitgeber selbst für die Minusstunden verantwortlich, etwa aufgrund von Betriebsstörungen wie Stromausfall etc., dann kann er für diese Minusstunden keinen Lohnabzug vornehmen.

Kann der Arbeitnehmer sich auf ein geringeres Gehalt einlassen?

Auf ein geringeres Gehalt muss der Arbeitnehmer sich allerdings nur einlassen, wenn der Arbeitnehmer sich seine Arbeitszeit selbst frei einteilen konnte. Hat er hingegen nur zu wenig gearbeitet, da sein Arbeitgeber ihn nicht ausreichend beschäftigt hat, darf der Lohn nicht gekürzt werden ( § 615 BGB ).

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Ist ein Arbeitgeber das Gehalt ihrer Angestellten zu kürzen?

Es ist keine Seltenheit, dass Arbeitgeber das Gehalt ihrer Angestellten kürzen. Dies ist jedoch nur in wenigen Fällen auch zulässig. In der Regel gilt, dass ein Abzug vom Lohn bis zum nicht pfändbaren Einkommen laut Arbeitsrecht nicht stattfinden darf.

Wie kann der Arbeitgeber seinen Schadensersatzanspruch abziehen?

Der Arbeitgeber kann in diesem Fall seinen Schadensersatzanspruch in Höhe von 500 Euro vom Gehalt des A grundsätzlich abziehen. Die Aufrechnung darf jedoch nur bis zur Pfändungsfreigrenze erfolgen. Diese soll dem Arbeitnehmer einen Grundbetrag zum Leben und zur Erfüllung seiner Unterhaltspflichten sichern.