Was passiert wenn ein Zeuge zur Verhandlung nicht erscheint?

Was passiert wenn ein Zeuge zur Verhandlung nicht erscheint?

Was passiert, wenn ein Zeuge zur Verhandlung nicht erscheint? Für geladene Zeugen, die unentschuldigt einem Verfahren fernbleiben, kann es teuer werden. Denn dann wird ein Ordnungsgeld fällig. Auch müssen sie unter Umständen Ausfallhonorare für Anwälte oder Sachverständige zahlen.

Kann der Zeuge die Aussage nicht verweigern?

Grundsätzlich kann der Zeuge die Aussage nicht verweigern. Es kann jedoch die Situation auftreten, dass jemand formal zwar als Zeuge behandelt wird, in Wahrheit aber das Ziel verfolgt wird, ihn einer Straftat zu überführen. Es kann sich auch im Rahmen einer Zeugenvernehmung ein Tatverdacht gegen den Zeugen ergeben.

Wie kann ein Zeuge vorgeführt werden?

Der Zeuge kann auch zwangsweise vorgeführt werden (§§ 51, 70 StPO). Auch bei der Staatsanwaltschaft muss ein Zeuge erscheinen, wenn er geladen wird (§ 161a I StPO).

Warum muss ein Zeuge nicht zum Gerichtstermin kommen?

Kommt ein Zeuge ohne genügende Entschuldigung nicht zum Gerichtstermin, muss er mit schweren Folgen rechnen: Zum einen muss er die Kosten des Verfahrens tragen, die durch sein Fernbleiben entstanden sind. Diese können z.B. bei der Beteiligung von Anwälten und Sachverständigen beträchtlich sein.

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Wie kann ein Zeuge den Termin nicht wahrnehmen?

Nimmt ein Zeuge ohne genügende oder gar keiner Entschuldigung den Termin nicht wahr, dann muss dieser mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Im Zivilprozess hat das Gericht dem Zeugen die durch sein Fernbleiben entstehenden Kosten wie die Kosten für die beim Termin gewesenen Rechtsanwälte oder Sachverständigen aufzuerlegen, § 380 Absatz 1 ZPO.

Wie sind Zeugen verpflichtet vor Gericht zu erscheinen?

Nach dem Gesetz sind Zeugen verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen. Dieser Verpflichtung können sie sich auch nicht ohne Weiteres entziehen, selbst wenn Zeugen der Auffassung sind, Nichts oder nur Unwesentliches zum Vorfall aussagen zu können.

Wie kann man einen Zeugen besprechen?

Der Zeuge kann sich dann, bevor er auf Fragen des Gerichts oder von Verteidigern antwortet, mit seinem Anwalt besprechen. „Das ist grundsätzlich das Recht eines jeden Zeugen“, so Rheker. Wichtig zu beachten: Die Kosten müssen in der Regel vom Zeugen selbst getragen werden.