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Was passiert nach 2 Jahren Kurzarbeit?
Verlängerte Bezugsdauer Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird für Betriebe, die mit der Kurzarbeit bis zum 31. Dezember 2020 begonnen haben, auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2021, verlängert.
Bis wann muss die Kurzarbeit verlängert werden?
Mit der Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit (Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung – KugverlV) wird die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten nutzen zu können, für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert.
Wie lange Pause zwischen Kurzarbeit?
Ist die Kurzarbeit länger als 3 Monate unterbrochen, hat sich die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes erneuert. Muss Ihr Arbeitgeber Ihre regelmäßige Arbeitszeit anschließend wieder kürzen, haben Sie erneut Anspruch auf maximal 12 Monate Kurzarbeitergeld.
Wie kann man Kurzarbeitergeld verlängern?
Für die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ist eine neue Anzeige des Arbeitgebers bei der örtlichen Arbeitsagentur erforderlich. Die Anzeige auf Verlängerung kann formlos erfolgen, zum Beispiel per E-Mail an die lokale Agentur für Arbeit.
Bis wann gibt es Kurzarbeitergeld 2021?
Ab dem siebten Monat Kurzarbeit steigt das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des entfallenen Nettoentgelts. Diese Regelungen gelten ebenfalls bis zum 31. März 2022 für alle Beschäftigten, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist.
Wird das Kurzarbeitergeld nochmals verlängert?
Kurzarbeit zeigt sich als wirksames Instrument zur Sicherung von Millionen Arbeitsplätzen während der COVID-19-Pandemie. Das Bundeskabinett hat daher beschlossen, die Sonderregelungen für den Bezug für Kurzarbeitergeld bis zum 31.03.2022 zu verlängern.
Kann ein Unternehmen Kurzarbeit unterbrechen?
Grundsätzlich ist eine Unterbrechung der Kurzarbeit unschädlich und kann sogar zu einer Verlängerung der Bezugsdauer führen. Eine dreimonatige Unterbrechung der Kurzarbeit beendet gemäß § 104 Abs. 3 SGB III den ursprünglichen Bezugszeitraum.
Wird die Kurzarbeit bis 2022 verlängert?
Die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld von bis zu 24 Monaten zu nutzen, wird um drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert (§ 1 KugverlV). Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben weiterhin bis zum 31. März 2022 herabgesetzt: Das Mindestquorum bleibt bis zum 31.