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Was passiert mit Untermieter Wenn Mieter kündigt?
Kündigt der Hauptmieter seinen Hauptmietvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist, z.B. zum 31. Oktober, dann endet das Besitzrecht des Untermieters ebenfalls zu diesem Zeitpunkt. Das Besitzrecht endet auch, wenn der Hauptmieter mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zum bisherigen Mietvertrag schließt.
Hat ein Hauptmieter mehr Rechte als ein Untermieter?
Verhältnis Hauptmieter / Untermieter Im Verhältnis zum Untermieter ist der Hauptmieter zunächst einmal ein ganz normaler Vermieter. Es gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie in jedem anderen Mietverhältnis.
Wie sollen die Rechte und Pflichten eines Untermieters schriftlich erklärt werden?
Die Rechte und Pflichten eines Untermieters sollen schon in der Mietvertrag schriftlich erklärt geworden. Die Rechte und Pflichten eines Untermieters lassen sich im Wesentlichen aus dem Untermietvertrag ableiten, der zwischen dem Hauptmieter und dem Untermieter im Idealfall schriftlich vereinbart wird.
Welche Rechte hat der Untermieter gegenüber einem Wohnobjekt?
Der Untermieter hat gegenüber dem Hauptmieter eines Wohnobjektes Rechte und Pflichten, an die er sich zu halten hat. Welche das genau sind und wie sie zu vereinbaren sind erfahren Sie hier. Für Links auf dieser Seite zahlt der Händler ggf. eine Provision, z.B. für mit oder grüner Unterstreichung gekennzeichnete. Mehr Infos.
Welche Rechte hat der Untermieter für untervermietete Räume?
Der Untermieter hat ein Recht darauf, dass die untervermieteten Räume in einem vertragsgemäßen Zustand sind. Treten Mängel auf, muss der Hauptmieter dafür Sorge tragen, dass diese beseitigt werden. Der Hauptmieter muss dem Untermieter die Nutzung der von dem Untermieter gemieteten Räume gewährleisten.
Ist die Untermiete in der Schweiz gesetzlich erlaubt?
Diese Untermiete ist seit 1990 in der Schweiz gesetzlich erlaubt. Allerdings übernimmt der Hauptmieter damit Verpflichtungen ungewohnten Umfangs. Denn er steht zum Untermieter im gleichen Verhältnis wie sein Vermieter zu ihm selbst. Treten Probleme mit dem Untermieter auf, muss der Hauptmieter diese lösen.